Aktuell
15. September 2023
Erlegungsprämie für Schwarzwild
Sehr geehrte Weidgenossinnen, sehr geehrte Weidgenossen,
anbei für Sie zur Kenntnis und weiteren Verwendung die Verwaltungsvereinbarung über das Verfahren zur Zahlung einer Erlegungsprämie für Schwarzwild im Rahmen eines zeitlich befristeten Vorhabens im Land zur Reduktion der Schwarzwildbestände.
Zeitraum: 01.04.2023 bis zum 30.09.2023
Prämienhöhe: 65,00 EUR
Anträge sind bis zum 15.10.2023 einzureichen.
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29. August 2023
Einladung zur Eröffnung eines Bläserstammtisches
Liebe Waidgenossen,
wir möchten zur Förderung des aktiven Jagdhornblasens einen Stammtisch einrichten. Dieser soll dazu dienen, regelmäßige Kontakte zwischen den Bläsern und Neueinsteigern das Erlernen des Jagdhornblasens zu ermöglichen.
Wir möchten dabei ganz klar das Jagdhornblasen für die Jagdpraxis in den Vordergrund stellen und nicht das Konzertante-Spiel.
Als Ort haben wir vorerst die Räumlichkeiten der Jagdschule in Dößel geplant. Wir sind auch in Gesprächen zu alternativen Räumlichkeiten. Das Ziel soll sein, dass wir langfristig eine Rotation des Ortes bekommen so dass sich Fahrtzeiten anpassen lassen.
Als ersten Termin würden wir den 13. 09 2023 18:00 vorschlagen. Der Stammtisch soll dann möglichst regelmäßig, zum Beispiel Monatlich oder Zwei-Wöchentlich stattfinden. Diese Einzelheiten würden wir gerne mit den Interessenten direkt vor Ort klären.
Bei Interesse bitte eine Kurze Mitteilung an
h.stellmach@hotmail.de oder als Nachricht an 0170 934 88 68
Waidmannsheil
06. Juli 2023
Einladung zum Hubertuspokal der Jägerschaft Saalkreis am 23.09.2023
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24. Juni 2023
Jägerprüfung der Unteren Jagdbehörde Halle (Saale)
Am 24.06.2023 wurde wieder eine Jägerprüfung durch die Untere Jagdbehörde der Stadt Halle (Saale) ausgerichtet.
Wir gratulieren allen erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen dieser Prüfung und wünschen Ihnen ein kräftiges Weidmannsheil sowie stets guten Anblick.
Insbesondere gratulieren wir natürlich den erfolgreichen Prüflingen aus der Jagdschule der Jägerschaft Saalkreis e.V. (siehe Foto) zu Ihrer großartigen Leistung.
Wir wünschen Ihnen stets viel Freude, Erfolg und Respekt vor der Schöpfung bei der Ausübung der Jagd.
Prüflinge aus der Jagdschule der Jägerschaft Saalkreis e.V.
22. Mai 2023
Erlass/Verbot bleihaltiger Schrotmunition in und in der Nähe von Feuchtgebieten vom 08.05.2023
Aktuell!!! Mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung!
Verordnung/Erlass betreffs Verwendung von Bleischroten in oder der Nähe zu Feuchtgebieten
aktueller Erlass vom 08.05.2023
konsolidierte Fassung
Anleitung zum Download der Geodaten
ursprüngliche Verordnung vom 25.01.2021
Ergänzungen der Verordnungen vom 25.01.2021
05. April 2023
ASP Übung 19.04.2023 - Schwarzwildkadaver
Sehr geehrte Herren,
wie ich heute von Frau Adrina Hecht informiert wurde, sind zum 19.04. vom Vet. Amt des SK zwei Stücken Schwarzwild geordert worden, die, egal wie, also ob gestreckt oder Fallwild, auch entsprechend vergütet werden.
Nun bestehen aber hinsichtlich dieses Wunsches Probleme in der Form, dass im Staatsforst momentan Jagdruhe herrscht. Demzufolge sind auch keine Stücken verfügbar.
Außerdem darf Fallwild nicht in den Kühlkammern des Forstbetriebes aufbewahrt werden.
Hier sollte vielleicht, so möglich, zeitnah über die UJB ein "Rundruf" in die Jägerschaften gestartet werden, um für den 19.04. auch Schwarzwild, egal in welcher Form ob frisch oder gefrorener Kadaver, bereitstellen zu können.
Es gibt sicherlich in den jährlichen Statistiken durchaus Jagdreviere, wo vermehrt Schwarzwild auch als Fallwild anfällt. Natürlich müsste dazu Kühltechnik in den Revieren vorhanden sein, um die Aufbewahrung bis zum 19.04. zu ermöglichen.
Außerdem würde ja auch durch die entsprechende Bezahlung ein Anreiz da sein, auch frisch gestrecktes Schwarzwild anzubieten. Nach meinem Kenntnisstand wird auch Fallwild bezahlt (Aussage von Frau Hecht).
Ich möchte daher die betreffenden Akteure bitten, diese Möglichkeiten zu prüfen, um am 19.04. hier nicht "Schiffbruch" zu erleiden.
Mit freundlichen Grüßen und Weidmanns Heil
Kay-Uwe Böttcher
Kreisjägermeister Saalekreis
28. März 2023
Webadressen der "Kitzrettung"
Sehr geehrte Weidgenossinnen, sehr geehrte Weidgenossen,
hiermit erhalten Sie die Webadressen der "Kitzrettung" -
www.kitzeretten.de. Wenn Hilfe bei der Kitzrettung benötigt wird, kann man sich vertrauensvoll an die ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter wenden. Es wird Ihnen professionell geholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Stör
SB Jagd
www.kitzeretten.de
03. März 2023
Vortrag zum Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest am 28.06.2023 um 18:00 Uhr
Burgcafé Wettin
Burgstraße 5, OT Wettin, 06193 Wettin-Löbejün
für alle Mitglieder der Hegegemeinschaft Wettin frei, für Mitglieder der Jägerschaft Saalkreis e.V. sowie alle weiteren Teilnehmer mit Voranmeldung unter
toms.orlowski@gmail.com
REFERENTEN:
Dr. Thomas Vorpagel
SGL Veterinärwesen, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Saalekreis
Silvio Kelz
erfahrener Drohnenführer mit Blick auf ASP Schwarzwildsuche
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04. Januar 2023
Extra Ansätze zur Trichinenuntersuchung
Heilige drei Könige
Donnerstag der 05. Januar 2023
Ansatz 13:00 Uhr / Freigabe 17:00 Uhr
Ostern
Donnerstag der 06. April 2023
Ansatz 13:00 Uhr / Freigabe 17:00 Uhr
Dienstag der 11. April 2023
Ansatz 13:00 Uhr / Freigabe 17:00 Uhr
Tag der Arbeit
Dienstag der 02. Mai 2023
Ansatz 13:00 Uhr / Freigabe 17:00 Uhr
Christi Himmelfahrt
Am Freitag den 19. Mai 2023 ist die Kreisverwaltung geschlossen, somit findet kein Ansatz statt.
Pfingsten
Dienstag der 30. Mai 2023
Ansatz 13:00 Uhr / Freigabe 17:00 Uhr
Weihnachten
Mittwoch der 27. Dezember 2023
Ansatz 13:00 Uhr / Freigabe 17:00 Uhr
Freitag der 29. Dezember 2023
Ansatz 13:00 Uhr / Freigabe 17:00 Uhr
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Veterinär und Lebensmittelüberwachungsamt
Oberaltenburg 4b, 06217 Merseburg, Tel.03461/401771
19. Dezember 2022
ACHTUNG BEITRAGSÄNDERUNG!!! Mitgliedschaft ab JJ 23/24 100,00 € pro Jahr
Mitglieder, welche ihren Mitgliedsbeitrag per Einzel- oder Dauerüberweisung zahlen, mögen bitte daran denken.
Diejenigen, welche ein SEPA-Mandat erteilt haben, brauchen nichts weiter zu bedenken / machen.
Auf der letzten Jahreshauptversammlung wurde beschlossen, den Mitgliedbeitrag auf insgesamt 100,00 € pro Jahr zu erhöhen.
Dieser setzt sich ab dem Jagdjahr 23/24 wie folgt zusammen:
- DJV 17,00 €
- LJV 38,00 €
- Jägerschaft 20,00 €
- Jagdhaftpflicht 25,00 €
100,00 € ist ab 2023 der an die Jägerschaft zu zahlende Beitrag. Dieser mindert sich für diejenigen Mitglieder, welche sich alternativ versichern, um 25,00 €.
19. Dezember 2022
Trichinenuntersuchung zwischen Weihnachten und Silvester
Information des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes:
Die Kreisverwaltung ist in der Zeit vom 27.12.2022 bis 30.12.2022 geschlossen.
Trichinenproben können jedoch an den nachfolgenden Tagen direkt im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Merseburg, Oberaltenburg 4b abgegeben werden:
Dienstag, 27.12.2022
Annahme der Proben von 07:00 bis 13:00 Uhr
Verfügbarkeit ab 17.00 Uhr
Donnerstag, 29.12.2022
Annahme der Proben von 07:00 bis 13:00 Uhr
Verfügbarkeit ab 17.00 Uhr
Ferner beachten Sie bitte folgendes:
Die Bürgerinformation in Querfurt ist vom 27.12.2022 bis 05.01.2023 nicht besetzt. Die Bürgerinformation in Halle ist vom 27.12.2022 bis 30.12.2022 nicht besetzt. Eine Abgabe von Trichinenproben an den beiden EGS-Standorten in Oppin und Teutschenthal ist vom 27.12. bis 30.12.2022 ebenso nicht möglich.
Für Rückfragen steht gern zu Verfügung:
Veterinär und Lebensmittelüberwachungsamt
Oberaltenburg 4b
06217 Merseburg
Tel.03461/401771
Vom Saalekreis veröffentlicht unter:
Aktuelles & Publikationen | Landkreis Saalekreis
06. Dezember 2022
Abgabe der Trichinenproben im Bürgerbüro Halle
Am 09.12.2022 bleibt die Bürgerinformation in Halle geschlossen. Deshalb können dort keine Trichinenproben angenommen werden.
Da der Kurier die Proben am Donnerstag um 11:00 Uhr abholt, ist eine Probenabgabe nur bis zu diesem Zeitpunkt möglich.
Anfallende Proben sind direkt im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt abzugeben.
02. November 2022
Trichinenuntersuchung zwischen den Feiertagen zum Jahreswechsel
Die Kreisverwaltung ist in der Zeit vom 27.12. bis 30.12.2022 geschlossen.
Trichinenproben können jedoch an den nachfolgenden Tagen nur im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Merseburg, Oberaltenburg 4b abgegeben werden:
Dienstag, 27.12.2022 Annahme der Proben bis 13:00 Uhr / Verfügbarkeit 17:00 Uhr
Donnerstag, 29.12.2022 Annahme der Proben bis 13:00 Uhr / Verfügbarkeit 17:00 Uhr
Die Bürgerinformationen in Halle und Querfurt sind an diesen Tagen nicht besetzt. Eine Abgabe von Trichinenproben an den beiden EGS-Standorten in Oppin und Teutschenthal ist ebenso nicht möglich.
Ab dem 02.01.2023 können die Trichinenproben wieder an allen Annahmestellen abgegeben werden.
Für Rückfragen stehen wir gern zu Verfügung.
Veterinär und Lebensmittelüberwachungsamt
Oberaltenburg 4b
06217 Merseburg
Tel. 03461-401771
26. Oktober 2022
Jungjägerausbildung als Prüfungsvorbereitung in 2023
Im November beginnt der 33. Vorbereitungslehrgang der Jägerschaft Saalkreis für die Jägerprüfung. Für Interessenten/innen besteht noch bis Ende Dezember die Möglichkeit in den Kurs einzusteigen.
Alle Informationen sind hier als PDF abrufbar:
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Mehr Informationen über die Jagdschule:
zur Jagdschule
25. Oktober 2022
Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung entsprechend DSGVO
Wir hatten zu Beginn der letzten Amtszeit um die Freigabe von Daten für eine interne Nutzung gebeten. Diese Freigabe lässt aber leider u.a. keine Erstellung von Mailverteilern für den schnellen Informationsaustausch, die Gratulation von Jubilaren über die Vereinszeitschrift "Wir Jäger" und ähnliches zu. Aus diesem Grund bitten wir Euch/Sie um eine Aktualisierung der Datenfreigabe.
Das entsprechende Formular ist hier als PDF abrufbar:
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Wir bitten alle darum, dieses Formular zeitnah herunterzuladen, auszufüllen und uns anschließend unterschrieben zuzusenden. All diejenigen, welche nicht die Möglichkeit haben, dieses Formular aus dem Internet zu ziehen, sprechen bitte Mitglieder des Vorstandes an. Wir werden uns dann darum kümmern, dass Sie/Ihr das erforderliche Formular bekommen/bekommt.
07. September 2022
Hubertuspokalschießen der Jägerschaft Saalkreis am 24.09.2022
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02. September 2022
Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten zur Prämienzahlung für die Probenahme zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest
Die Prämie wurde von 50,- € auf 100,- € erhöht!
Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung: Entsprechende Probenröhrchen sind sowohl beim Veterinäramt als auch bei der Jagdbehörde der Kreisverwaltung Saalekreis erhältlich.
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30. August 2022
Abgabe von Trichinenproben
Trichinenproben können künftig auch an den EGS-Standorten Oppin und Teutschenthal Bahnhof abgegeben werden.
Hierzu bitte das folgende Merkblatt beachten!
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31. Mai 2022
Tierseuchenbekämpfung / Afrikanische Schweinepest
Einladung: Online-Vortrag für JägerInnen zum Basis-Wissen „Früherkennung der ASP”
Der einstündige Online-Vortrag findet am 31. Mai von 16:30 bis 18:00 Uhr mit Frau Dr. Sandra Blome, Fachtierärztin für Virologie und stellvertretende Instituts- und Laborleiterin im Institut für Virusdiagnostik am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), statt.
Eine Anmeldung ist ab sofort
hier möglich.
In dem Zusammenhang werden Jägerinnen und Jäger gebeten, die aktuelle
ASP-Umfrage des FLI zu unterstützen.
30. Mai 2022
ASP in Baden-Württemberg
Im Landkreis Emmendingen (Baden-Württemberg) wurde bei Hausschweinen die ASP nachgewiesen.
Zum Artikel (badische-bauern-zeitung.de)
27. Mai 2022
Schließung der Bürgerinformation Halle (Saale)
Aus betrieblichen Gründen bleibt die Bürgerinformation von Freitag, 27. Mai bis Freitag, 03. Juni 2022 geschlossen.
Die Abgabe von Trichinenproben ist von Montag, 30. Mai bis Donnerstag, 02. Juni 2022 möglich. Melden Sie sich dafür bitte im Zimmer 25 oder rufen die Tel.-Nr. 0345/2043407 an.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
31. März 2022
Schließung der Bürgerinformation Saalekreis
Aus betrieblichen Gründen bleibt die Bürgerinformation von Donnerstag, 12. bis Freitag 13. Mai 2022 geschlossen.
Die Abgabe von Trichinenproben ist am Donnerstag bis 13:30 Uhr und Freitag bis 11:30 Uhr möglich. Melden Sie sich dafür bitte im Zimmer 25 oder rufen die Tel.-Nr. 0345/2043407 an.
Wie freuen uns, Sie am Montag dem 16.05.2022 zu den entsprechenden Öffnungszeiten begrüßen zu können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
30. März 2022
Kandidatenvorstellung zur Vorstandswahl des LJV Sachsen-Anhalt
im Rahmen der Landesdeligiertenkonferenz in Wernigerode am 7. Mai 2022
Alle Informationen sind hier als PDF abrufbar:
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25. März 2022
Erlegungsprämie für Schwarzwild
Liebe Waidgenossinnen und Waidgenossen,
zum Thema "Erlegungsprämie" bitten wir um Beachtung der folgenden Information. Bitte beachten Sie unbedingt die Meldefrist!
Schreiben vom Landesverwaltungsamt:
Betreff: Erlegungsprämie für Schwarzwild
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Erlass vom 16.03.2022 teilte das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL) mit, dass die Erlegungsprämie im Jahr 2022 weiter gezahlt werden soll. Weiterhin wurde darauf verwiesen, dass die Zahlung der Erlegungsprämie unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln steht. Der beschlossene Haushaltsplan für das Jahr 2022 ist vor Ende Mai nicht zu erwarten.
Der Antragstermin 15.04.2022 ist gemäß Verwaltungsvereinbarung dennoch zu kommunizieren und umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
03. März 2022
Einladung zur Jahreshauptversammlung am 29.04.2022
Am 29.04.2022 findet um 19:00 Uhr die ordentliche Mitgliederversammlung der Jägerschaft Saalkreis e.V. in der Aula des Burggymnasiums Wettin, Burgstrasse 5, 06193 Wettin-Löbejün statt.
Tagesordnung
- Begrüßung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
- Rechenschaftsbericht des Vorstandes/ Schatzmeisters
- Bericht der Kassenprüfer
- Beschluss zur Entlastung des Vorstandes
- Wahlen zur Wahlkommission/Vorstand/Kassenprüfer
- Wahl der Delegierten zur Landesdelegiertenversammlung am 07.05.22 in Wernigerode
- Diskussion und Beschluss zur Beitragsanpassung ab Jagdjahr 2023/2024
- Verschiedenes
- Anfragen und Anregungen
Über die tatsächliche Durchführbarkeit der Versammlung entscheidet die Corona Situation im Landkreis am Versammlungstag.
Informiert wird über die Homepage der Jägerschaft!
03. Januar 2022
Keine Abgabe von Trichinenproben in Halle (Saale) bis 07.01.2022
Liebe Waidgenossinnen und Waidgenossen,
die unter Jagdbehörde informierte uns darüber, dass die Bürgerinformation der Nebenstelle in Halle (Saale) ist bis zum 07.01.2022 geschlossen ist.
Die Abgabe von Trichinenproben ist daher aktuell leider nur im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Oberaltenburg 4b, in Merseburg, möglich.
In dringenden Fällen rufen Sie bitte in Merseburg unter der Tel.-Nr. 03461 40-1150 an.
02. Januar 2022
Jungjägerausbildung 2022
Ab sofort werden wieder Anmeldungen für die Jungjägerausbildung angenommen. Wir versuchen diesen Kurs möglichst kompakt bis zur Prüfung im Mai zu absolvieren.
Alle Informationen sind hier als PDF abrufbar:
PDF-Datei herunterladen
Mehr Informationen über die Jagdschule:
zur Jagdschule
21. Oktober 2021
Hubertusmesse 2021
Termin: 07. November 2021
Ort: St. Nikolaikirche zu Wettin
Uhrzeit: 16:00 Uhr
14. September 2021
Pflanzaktion "Einheitsbuddeln" zum Tag der Deutschen Einheit
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einigen Jahren wurde anlässlich des "Tages der Deutschen Einheit" von der Forstverwaltung Schleswig-Holstein eine Aktion zum "Einheitsbuddeln" erstmalig initiiert. Im Jahr 2021 hat das Land Sachsen-Anhalt die Bundesratspräsidentschaft inne und wird deshalb am 3. Oktober den offiziellen Festakt in Halle ausrichten.
Die Idee des "Einheitsbuddelns" ist, die Pflanzung von Bäumen zu unterstützen, teils mittels Sponsoring von entsprechenden Pflanzen, aber auch dadurch bei Aufforstungen selbst aktiv zu werden. Vor dem Hintergrund von Klimawandel und der aktuellen Waldschadenssituation ist dies eine Möglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger selber etwas für Ihre heimatliche Natur und Umwelt zu tun.
Wer dabei mithelfen will, wer sich für seine heimatliche Natur engagieren will, ist gerne gesehen
- am Samstag den 02. Oktober 2021
- um 09:00 Uhr
- in 06193 Petersberg auf dem Parkplatz am Tierpark
Alle Informationen sind hier als PDF abrufbar:
PDF-Datei herunterladen
31. August 2021
Seminar zur Nacht- / Wärmebildtechnik
Der Gesetzgeber hat inzwischen bestimmte Nacht- und Wärmebild-Systeme für den Einsatz bei der Jagd zugelassen. Wer kennt sich aber mit den Details und den Unterschieden der Systeme aus? Auf diese Frage und weitere im Umfeld soll im Seminar eingegangen werden.
Termine: 11.09.2021 und 18.09.2021
Ort: Schießstand Gerbstedt
Uhrzeit: jewseils ca. 20:00 Uhr
Teilnehmerzahl: jeweils auf maximal 15 begrenzt
Anmeldung bei: Michael Fach, Telefon 0162-9473947
30. August 2021
Liste der bestätigten Schweißhundführer aktualisiert
Die Obere Jagdbehörde teilt mit, dass die Liste der bestätigten Schweißhundführer in Sachsen-Anhalt erneuert wurde.
Ein vom Jagdausübungsberechtigten beauftragter bestätigter Schweißhundführer ist berechtigt, eine Nachsuche auf Schalenwild mit Hund und Schußwaffe ohne Rücksicht auf Jagdbezirksgrenzen durchzuführen.
Die aktuelle Liste mit den Kontaktdaten der bestätigten Schweißhundführer finden Sie hier:
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24. August 2021
Informationen zur Jahreshauptversammlung
Liebe Waidgenossen und Waidgenossinnen,
ergänzend zur Fristgerechten Ankündigung in "Wir Jäger", Ausgabe 8/2021, S. 13
(Wir Jäger - Ausgabe 08/2021 - Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V. (ljv-sachsen-anhalt.de) möchten wir hier nochmals auf Termin, Ort und kleine Besonderheiten der Veranstaltung hinweisen.
Die Versammlung findet am 27. August 2021, um 19.00 Uhr, in der Gasstätte "Waldbühne", Eisdorfer Str. 25, 06179 Teutschenthal statt.
Achtung!
Lt. Gaststättenbetreiber gelten in Sachen Corona folgende Punkte:
- Die 3G-Regel findet KEINE Anwendung
- Mund-Nase-Schutz ist nur beim Gang auf die Toilette erforderlich, sonst NICHT
Weiterhin werden wir die Anwesenheitsliste der Versammlung als Liste in Sachen Kontaktverfolgung verwenden. Somit ist kein gesonderter Eintrag in eine weitere Liste erforderlich.
Wir freuen uns darauf, Euch/Ihnen den die Entwicklung unserer Jägerschaft während des letzten Jahres vorstellen zu dürfen und hoffen auf eine zahlreiche Beteiligung sowie eine kurzweilige Hauptversammlung.
Bis dahin noch kräftiges Waidmannsheil
Der Vorstand
08. April 2021
Erlegerprämie für Schwarzwild
Einreichung des Antrags erfolgt bis zum 15. April 2021 für Q1/2021.
Antrag runterladen
Des weiteren finden Sie hier noch Informationen vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Information abrufen
Veterinär und Lebensmittelüberwachungsamt
Oberaltenburg 4b
06217 Merseburg
Tel. 03461/401771
06. April 2021
System der Trichinenprobenannahme
Ab dem 06.04.2021 stellt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wieder auf das alt bewährte und vertraute System der Trichinenprobenannahme um, das heißt die Proben werden unten an der vorderen Eingangstür entgegengenommen und die Gebühren werden wieder in bar vereinnahmt.
Weiteres entnehmen Sie bitte dem angehängten Flyer.
Flyer ansehen
Veterinär und Lebensmittelüberwachungsamt
Oberaltenburg 4b
06217 Merseburg
Tel. 03461/401771
16. März 2021
Untersuchungstermine
Extra Ansätze zur Trichinenuntersuchung
Ostern:
Donnerstag der 1. April 2021
Ansatz 13:00 Uhr / Freigabe 17:00 Uhr
Christi Himmelfahrt:
Am Freitag den 14.05.2021 ist die Kreisverwaltung geschlossen, somit findet kein Ansatz statt.
Pfingsten:
Dienstag den 25.02.2021
Ansatz 13:00 Uhr / Freigabe 17:00 Uhr
Für Rückfragen stehen Wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Veterinär und Lebensmittelüberwachungsamt
Oberaltenburg 4b
06217 Merseburg
Tel. 03461/401771
19. Februar 2021
Aufhebung der Notzeit
Sehr geehrte Weidgenossinnen und Weidgenossen,
ab Freitag, dem 19.02.2021, wird die Notzeit für den Saalekreis aufgehoben. Damit ist die Fütterung aller Wildarten im Kreisgebiet wieder verboten.
Bitte informieren Sie auch Ihre Mitpächter, Jägerschaftsmitglieder und befreundete Jäger von dieser Festlegung.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Stör
SB Jagd
10. Februar 2021
Feststellung der Notzeit im Saalekreis
Sehr geehrte Weidgenossen,
wegen der derzeitigen Wetterlage mit der geschlossenen Schneedecke und dem Dauerfrost mit stellenweise zweistelligen Minusgraden, stellt die Jagdbehörde der Kreisverwaltung, in Absprache mit dem Kreisjägermeister, die Notzeit für den gesamten Saalekreis und für alle Wildarten fest.
Der § 34 Abs. 1 Nr. 1 LJagdG LSA regelt, dass in Notzeiten Wild in der freien Wildbahn gefüttert werden darf. Nach Abs. 2 hat der Revierinhaber für eine ausreichende Fütterung des Wildes in seinem Jagdbezirk zu sorgen.
Weiterhin darf nach Absatz 4 für Schalenwild nur Futtermittel ohne Zusätze, Heu, Grassilage, heimische Baumfrüchte sowie Hackfrüchte verwendet werden.
Bitte informieren Sie Ihre Mitglieder in den Jägerschaften und kommunizieren Sie es auch mit Nichtmitgliedern und befreundeten Jägern.
Diese Regelung gilt ab sofort und bis auf Widerruf. Die Aufhebung wird Ihnen auf gleichem Wege zugesandt.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Stör
SB Jagd
19. Januar 2021
Hinweis der Unteren Jagdbehörde: Ablauf der Jagdscheinverlängerung unter Corona-Bedingungen
Die Jagdbehörde ist zwar besetzt, ein Besucherverkehr ist aber nicht möglich. Jagdscheinverlängerungen sind auf dem Postweg zu beantragen. Dazu ist der Antrag (siehe unten, Antrag Jagdschein) und der Jagschein zu schicken. Dieser wird dann bearbeitet mit dem Kostenbescheid zurück gesandt. Sollte der Jagdschein keine Verlängerung mehr zulassen, sind 2 Passbilder beizufügen.
Wenn es noch Fragen geben sollte, sind wir telefonisch unter 03461 - 4012 37 Herr Stör oder 03461 - 401219 Frau Baumgarten oder unter
jens.stoer@saalekreis.de oder
ina.baumgarten@saalekreis.de zu erreichen.
Antrag Jagdschein (PDF)
16. Januar 2021
Jagdscheinverlängerung NICHT vor dem 16.02.2021 möglich
Wie in den letzten Jahren auch, ist die Zahlung der Jägerschaftsbeiträge (bzw. deren Einzug per SEPA) bis Anfang Februar fällig.
Mit der Unteren Jagdbehörde wurde vereinbart, dass bis zum 15.02. eines Jahres die Listen der Beitragszahler gemeldet werden.
Auf Basis dieser Namenlisten werden dann die Jagdscheine verlängert. Da wir immer mit Nachzüglern bei den Beitragszahlungen rechnen müssen, Werden vor dem 16.02. keine vollständigen Listen bei der unteren Jagdbehörde vorliegen, also auch keine Verlängerungen von Jagdscheinen vorgenommen.
Die Möglichkeit zur Verlängerung des Jagscheines besteht ab dem 16.02.2021!
30. November 2020
Aufruf zur ASP-Präventionsmaßnahmen-Unterstützung
Aufruf zur ASP-Präventionsmaßnahmen-Unterstützung mit der Bitte um Meldung, entsprechend der
beiliegenden Meldebögen bis zum 07.12.2020. Eine summarische Meldung ist dabei ausreichend:
Aufruf & Meldebögen (PDF)
Zur Unterstützung der ASP-Prävention bringen sich die Jägerschaften in den Landkreisen vor Ort ein.
Wer mitmachen möchte sollte bis 4.12.2020 eine entsprechende E-Mail an die Jägerschaft Saalkreis schicken!
16. November 2020
Probenannahme in der Außenstelle Halle
In der Außenstelle Halle werden ab dem 16.11.2020 Trichinen-, Schweiß- und sonstige Proben für das VLÜA bis auf weiteres montags, mittwochs, donnerstags und freitags ab 07:00 Uhr und dienstags ab 08:00 Uhr entgegengenommen.
09. November 2020
Erlass zur Durchführung von Gesellschaftsjagden in Sachsen-Anhalt unter Bedingungen der Corona-Pandemie
Erlass ansehen (PDF)
08. November 2020
Einladung der Jägerschaft Saalkreis zur Hubertusmesse 2020
Die Messe findet als Gottesdienst in der St. Nikolaikirche zu Wettin um 16:00 Uhr statt.
Bitte beachten Sie die besonderen Auflagen und Hygieneregeln:
- Mindestens 1,5 Meter Abstand zu Personen anderer Haushalte.
- Beim Betreten und Verlassen der Kirche bitte Hände desinfizieren.
- Eintragung in ausliegende Besucherlisten.
- Bei Krankheitssymptomen daheim bleiben.
- Auf Nies- und Hustenhygiene in die Armbeuge achten.
Veranstaltungsplakat (PDF)
Hygieneregeln (PDF)
21. September 2020
Anschussseminar
Im stetigen Wandel der Jagd und ihres Umfeldes ändert sich einiges aber anderes bleibt doch eigentlich gleich. So wird heute der Tierschutzgedanke immer deutlicher betont, dabei ist er doch ureigenstes Element der Jagd. Um diesem Ansinnen der Jagd gerecht zu werden, bedurfte es stets einer unentwegten Übung und Wissbegier als Basis für stetiges Lernen.
weiterlesen
17. August 2020
Entwurf der Satzungsänderung
Diese Version der Satzung berücksichtigt nun auch die Vorstellungen des Registergerichtes zu Beginn diesen Jahres.
PDF-Datei herunterladen
16. August 2020
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Fristgerechte Veröffentlichung erfolgte im Mitteilungsblatt "Wir Jäger", Ausgabe 8/2020
Die Jägerschaft Saalkreis lädt ein zur Mitgliederversammlung am 04.09.2020, um 19.00 Uhr im "Goldenen Löwen" in 06188 Landsberg, Lutherplatz 2.
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
- Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden
- Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2019/2020
- Beratung und Beschlussfassung zur neuen Satzung (wegen Gemeinnützigkeit) - Veröffentlichung auf der Homepage der Jägerschaft Saalkreis e.V. (www.jaegerschaft-saalkreis.de)
- Bericht über die Jagdschule der Jägerschaft Saalkreis e.V.
- Wahl der Abgeordneten zur Landesdelegiertenkonferenz in Wernigerode 2020
- Sonstiges
Der Vorstand
07. Mai 2020
Änderung zur DVO-Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt in Kraft
Sehr geehrte Weidgenossinnen,
sehr geehrte Weidgenossen,
anliegende Änderung zur Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz für Sachsen-Anhalt zu Ihrer Kenntnis. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Festsetzung von Jagdzeiten für die Wildart Nilgans, die Einschränkung der Jagdzeit für Füchse und die Aufhebung der Jagdzeit für Türkentauben. Auf der Seite des Landesverwaltungsamtes unter
lvwa.sachsen-anhalt.de ist die Jagdrechtsbroschüre entsprechend geändert und abrufbar.
Änderungen betreffen:
- Jagdzeit auf Füchse
- Jagdzeit auf Nilgänse
- Jagdzeit auf Türkentauben
- Technikeinsatz bei der Schwarzwildjagd
Verordnung ansehen
30. April 2020
Abschussprämie für Schwarzwild
Mehr Informationen ansehen (www.saalekreis.de)
20. April 2020
Hundewesen, Erlass zur Prüfung an der lebenden Ente
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14. April 2020
Trichinenuntersuchungen um die Feiertage im Mai und Juni 2020
Liebe Waidgenossinnen und Waidgenossen,
vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) Merseburg erreichte uns folgende Information.
Sehr geehrter Herr Hertema,
sehr geehrter Herr Kiesbauer,
hiermit möchten wir Sie über Folgendes in Kenntnis setzen:
Trichinenuntersuchung 01. Mai, Christi Himmelfahrt sowie Pfingstfeiertage 2020.
Freitag, 01.05.2020 - Maifeiertag
Nächster regulärer Ansatz am Montag, 04.05.2020
Donnerstag, 21.05.2020 - Christi Himmelfahrt
Freitag, 22.05.2020 Ansatz: entfällt
Die gesamte Kreisverwaltung ist an diesem Tag für den Besucherverkehr geschlossen.
Montag, 01.06.2020 - Pfingstmontag
nächster regulärer Ansatz am Mittwoch, 03.06.2020
Bei Rückfragen steht Ihnen das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) Merseburg, Oberaltenburg 4b, Telefon: 03461 40-1794 oder die Bürgerinformation der Nebenstelle Halle, Hansering 19, Telefon: 0345 204-3201 zur Verfügung.
26. März 2020
Die Jahreshauptversammlung 2020 ist abgesagt
Liebe Waidgenossin,
Lieber Waidgenosse,
auf Grund der aktuellen Corona-Lage und der daraus resultierenden rechtlichen Situation, insbesondere der Einschränkungen hinsichtlich unserer Versammlungsmöglichkeit, müssen wir den aktuellen Termin (03.04.2020) für die Jahreshauptversammlung der Jägerschaft Saalkreis e.V. absagen.
Sobald es die Lage wieder zulässt, werden wir einen neuen Termin planen und hierzu fristgerecht einladen.
Bis dahin wünscht Euch/Ihnen der Vorstand kräftiges Waidmannsheil und allerbeste GESUNDHEIT!
Dr. Thomas Krüssel 2. Vorsitzender
09. März 2020
Trichinenuntersuchung Osterfeiertage 2020
Donnerstag, 09.04.2020
Ansatz: 11:00 Uhr
verfügbar: 15:00 Uhr
Eine Abgabe der Proben ist bis donnerstags, 10:00 Uhr in der Bürgerinformation der Nebenstelle Halle möglich.
Dienstag, 14.04.2020
Ansatz: 13:00 Uhr
verfügbar: 17:00 Uhr
Eine Abgabe der Proben ist bis dienstags, 10:00 Uhr in der Bürgerinformation der Nebenstelle Halle möglich.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) Merseburg, Oberaltenburg 4b, Telefon: 03461 40-1794 oder die Bürgerinformation der Nebenstelle Halle, Hansering 19, Telefon: 0345 204-3201 zur Verfügung.
10. Februar 2020
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Liebe Waidgenossinnen und Waidgenossen,
hiermit laden wir Sie/Euch recht herzlich zur diesjährigen Hauptversammlung der Jägerschaft Saalkreis e.V. am 03.04.2020 ein.
Wie angekündigt, werden wir unsere Versammlungen nicht immer am selben Ort abhalten, um allen Mitgliedern der Jägerschaft von Zeit zu Zeit eine etwas kürzere Anreise oder gar erst mal eine einfachere Teilnahme zu ermöglichen. Aus diesem Grund freuen wir uns dieses Jahr im eher südlichen Saalekreis zusammen zu kommen.
Veranstaltungsort:
"Goldener Löwe"
Lutherplatz 2
06188 Landsberg
Beginn:
19:00 Uhr
Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen.
Waidmannsheil
Thomas Krüssel
Tagesordnung
Änderungsentwurf Satzung
17. Dezember 2019
Abgabe von Proben zur Trichinenschau in der Bürgerinformation in Halle (Saale) über den Jahreswechsel 2019/2020
Auf Anfrage teilten Mitarbeiter der Bürgerinformation in Halle mit, dass die Stelle auch über den Jahreswechsel zu den üblichen Zeiten besetzt ist. Konkret bedeutet dieses:
23.12.2019 |
Annahme von Proben und Auswertung |
24.12.2019 |
nicht geöffnet |
27.12.2019 |
Annahme aber KEINE Auswertung von Proben (wie an jedem Freitag) |
30.12.2019 |
Annahme von Proben und Auswertung |
31.12.2019 |
nicht geöffnet |
02.01.2020 |
Annahme von Proben und Auswertung |
03.01.2020 |
Annahme aber KEINE Auswertung von Proben (wie an jedem Freitag) |
07.01.2020 |
Fortsetzung des üblichen Betriebes |
Waidmannsheil
Thomas Krüssel
12. Dezember 2019
Abschussprämie für Schwarzwild durch Kreistag beschlossen
Sehr geehrte Vorsitzende der Jägerschaften des Saalekreises,
wie Sie eventuell schon der Presse entnehmen konnten, hat der Kreistag in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, den Jägern im Saalekreis eine "Abschussprämie" in Höhe von 20€ je Stück Schwarzwild zu zahlen.
Da der Betrag von 9€ für die ohnehin verpflichtende Trichinenuntersuchung beinhaltet ist, verbleiben demnach 11€ als "Nettoprämie" beim Jäger.
Ich denke das ist ein guter Vorschlag und gleichzeitig auch eine gewisse Wertschätzung für unsere Arbeit im Bereich der Natur, Wild und Landschaftspflege.
Ich bitte diese Information an die Jägerinnen und Jäger in Ihren Jägerschaften weiter zu leiten.
Ich hätte auch noch folgende Bitte an Sie als Vorsitzende der einzelnen Jägerschaften im Saalekreis.
Teilen Sie mir bitte mögliche Versammlungstermine mit, damit ich mich auch persönlich in Ihren Jägerschaften vorstellen kann, daran wäre mir sehr gelegen.
Ihnen und Ihren Familien eine gesegnete Weihnachtszeit und ein erfolgreiches Jahr 2020 auch in jagdlicher Sicht.
Mit freundlichen Grüßen und Weidmanns Heil
Kay-Uwe Böttcher
Kreisjägermeister
31. August 2019
Landtag Sachsen-Anhalt beschließt Änderungen im Jagdgesetz
Land setzt neue Maßstäbe im Bereich der Wildschadensvermeidung
Liebe Jägerinnen und Jäger,
heute am 28.08.2019 hat der Landtag das Dritte Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt beschlossen. "Wir haben lange gerungen doch die Anstrengung hat sich gelohnt", erklärt Geschäftsführer Wilko Florstedt. "Erfolgreich hat sich der Landesjagdverband für Mitwirkungspflichten der Landwirte zur Wildschadensvermeidung durchgesetzt. Schadensersatz in Mais- und Rapsflächen kann nur noch dann geltend gemacht werden, wenn eine Bejagung der Flächen durch Bejagungsschneisen ermöglicht wurde.
Zu den Erfolgen des Verbandes gehören auch die Aufhebung des Verbotes von Schalldämpfern, die Einführung einer Jagdzeit für die Nilgans und die Erlaubnis bei Erntejagden von mobilen Ansitzeinrichtungen zu jagen.
Durch intensive Gespräche konnte der Verband sich auch beim Problem Jagdkataster durchsetzen. Die Genossenschaften haben nun Zugriff auf eine digitale Fassung zum ermäßigten Behördentarif.
Das Präsidium des Landesjagdverbandes dankt der Obersten Jagdbehörde und dem Landtag für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit und teilt mit: "Durch die Änderungen konnten wir wichtige Reformen im Land umsetzen. Es ist ein Meilenstein das die Vermeidung von Wildschäden heute nicht mehr allein beim Jäger liegt, sondern auch der Landwirt zur Mitwirkung verpflichtet wird." sagt Vizepräsident Jörg Matthies.
Die nachfolgende Kurzfassung gibt einen ersten Überblick über die inhaltlich wichtigsten Änderungen:
- Einführung einer Mitwirkungspflicht für Landwirte zur Verhinderung von Wildschäden in Mais und Rapskulturen (§ 35 Abs. 1)
- Aufhebung des jagdlichen Schalldämpferverbots (§ 23 Abs. 2)
- Aufnahme der Nilgans in das Jagdrecht Sachsen-Anhalts (§ 4)
- Aufhebung des Elterntierschutzes für Nutria (§ 27 Abs. 5)
- Ausnahmeregelung während Erntejagden beim Schießen von Kraftfahrzeugen sowie maschinengetriebenen Wasserfahrzeugen (§ 23 Abs. 1 Nr. 1)
- Kostengünstige Jagdkatasterdaten für Jagdgenossenschaften (§14 Abs. 6)
- Erleichterungen bei der Übertragung von Vollmachten zur Vertretung in der Jagdgenossenschaften (§ 14 Abs. 4 )
- Einführung freiwilliges Moratorium zum Rebhuhn
- Einführung von regionalen Schonzeiten für die Türkentaube
- Verlängerung des temporären Abschussverbots für den Iltis um ein Jahr
- Erweiterte Befugnisse beim Aussetzen von Wild (§33)
- Aufhebung des Fütterungsverbots für Rebhuhn- und Fasanenküken (§34 Abs. 4)
16. August 2019
Jägerprüfung 2020?
Informationsveranstaltung am Samstag, den 07.09.2019
Jagdschule in Dößel, Jägerschaft Saalkreis e.V.
Wettin-Löbejün, Sachsen-Anhalt
14. Juni 2019
13. Jägerfest der Jägerschaft Saalkreis e.V.
am 23.06.2019 ab 11.00 Uhr mit buntem Programm für Jäger, Nichtjäger, Groß und Klein
Ort: Heimatmuseum Zappendorf
06. Mai 2019
Jäger-und Anglerfest im Heimatmuseum in Müllerdorf
Wir freuen Euch/Sie recht zahlreich auch in diesem Jahr auf dem Jäger-und Anglerfest am 23.06.19 im Heimatmuseum in Müllerdorf ab 11.00 Uhr hoffentlich zahlreich begrüßen zu dürfen.
Neben den ständig ausgestellten Sehenswürdigkeiten im Museum werden auch Themen rund um Jagd und Angeln vorgestellt. Auch für Essen und Trinken wird gesorgt, dass wir also alle sicherlich einen informativen Tag mit Neuigkeiten und guten Gesprächen erleben können.
24. März 2019
Von Fellwechsel bis Jägerfest
Jahreshauptversammlung der Jägerschaft Saalkreis am 22. März 2019 in Wettin
Am vergangenen Freitag traf sich die Jägerschaft Saalkreis e. V. zu ihrer diesjährigen Jahreshauptversammlung. Auf der Tagesordnung standen u. a. die Auswertung des vergangenen Jagdjahres sowie die Vorschau auf die Höhepunkte der kommenden Saison.
Bemerkenswert war im abgelaufenen Jagdjahr nach Bericht des Vorstandsvorsitzenden der Jägerschaft, Johannes Hertema, die bisher höchste Anzahl erlegter Wildschweine im gesamten Saalekreis, an der die hiesige Jägerschaft einen nicht unerheblichen Anteil trägt. Somit leisten hiesige Jägerinnen und Jäger einen wichtigen Beitrag, um der drohenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu begegnen und zudem Wildschäden in landwirtschaftlichen Nutzflächen einzudämmen.
Rückgängig, so Hertema, sind die Zahlen beim erlegten sogenannten Niederwild wie Feldhase oder Fasan. Das unterstreicht einmal mehr den Rückgang der genannten Populationen überhaupt, der sich zum einen der intensiven Landwirtschaft, zum anderen aber auch der raschen Vermehrung nicht einheimischer tierischer Zuwanderer wie z. B. Waschbär verdankt. Hier unternehmen die Mitglieder der Jägerschaft schon seit Jahren verstärkt Anstrengungen, um die Bestände an bedrohtem Niederwild wieder zu erhöhen. Dazu gehören beispielsweise die verstärkte Bejagung der Waschbären (2018/19 im Saalekreis insgesamt 2147 erlegte Tiere) oder Hegemaßnahmen wie z. B. Fasanenschütten, also geschützte Futterstellen.
Der Anteil der durch Wildunfälle getöteten Tiere an der Gesamtzahl beträgt 15 Prozent! Dies nimmt der Vorstand der Jägerschaft Saalkreis einmal mehr zum Anlass, an die Bevölkerung zu appellieren, auf Landstraßen und Autobahnen vor allem auch in den Dämmerungs- und Nachtzeiten und zu den besonderen "Hoch-Zeiten" im Jahresablauf wie Brunft- und Setzzeiten besondere Vorsicht walten zu lassen und vorausschauend zu fahren.
Auch in der Jägerschaft Saalkreis ist im Herbst 2018 die bundesweite Aktion "Fellwechsel" des Jagdverbandes angelaufen. Ziel des Projektes ist es, das Fell von jagdlich erlegtem Raubwild einer nachhaltigen, sinnvollen Nutzung zuzuführen. Die Felle von erlegten Tieren können an einer Sammelstelle gegen eine kleine Aufwandsentschädigung abgegeben werden, von wo aus sie dann den Weg zur Weiterverarbeitung nehmen. Die Herkunft der heimischen Felle wird in der Weiterverarbeitung durch das Siegel "
WePrefur" dokumentiert.
Am 19. Januar 2019 hat der erste Ausbildungskurs der neu strukturierten Jagdschule der Jägerschaft begonnen. Insgesamt konnten 9 Schüler und 10 Dozenten für die Ausbildung gewonnen werden, die nun auch im neuen Domizil in Dößel (Wettin-Löbejün) stattfindet. Zur Jahresmitte wird es den nächsten Kurs geben, für den noch Anmeldungen angenommen werden.
Auch in diesem Jahr hält die Jägerschaft das mittlerweile zur guten Tradition gewordene Jägerfest im Heimat-und Landwirtschaftsmuseum in Müllerdorf ab, zu dem selbstverständlich alle Nichtjägerinnen und -jäger recht herzlich eingeladen und willkommen sind. Termin ist der 23. Juni. Ablauf und Höhepunkte werden rechtzeitig bekanntgegeben.
22. März 2019
Anschießen zum traditionellen Aufgang der Bockjagd
Liebe Weidgenossin und Weidgenossen, um allen einen gelungenen Start ins neue Jagdjahr zu ermöglichen, bietet die Jägerschaft ein Anschießen
am 13.04.2019 zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr auf dem Schießstand in Salzmünde an. Für Mitglieder der Jägerschaft werden Kosten für Standgebühr und Bockscheibe übernommen.
Als Unterstützung in technisch Fragen und für kleinere Handgriffe steht Denny Lindner als Büchsenmacher mit Rat und Tat zur Seite.
12. Februar 2019
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Wir weisen nochmals auf die Einladung zur Jahreshauptversammlung unserer Jägerschaft am 22.03.2019 hin. Bitte beachten Sie die satzungsgemäßen Fristen für die Einreichung von Anträgen.
12. Februar 2019
Ankündigung: Erweiterten Vorstandssitzung am 27.02.2019
Tagesordnung Vorstandssitzung
11. Februar 2019
Verbandsveranstaltungen 2019
Veranstaltungstermine des LJV Sachsen-Anhalt, anmeldungen bitte direkt an den LJV schicken.
Termine Übersicht
14. Januar 2019
Beitragserhöhung von LJV + DJV ab 2019
Auf der Landesdelegiertenkonferenz am 13. Mai 2017 in Wernigerode wurde der Beitragserhöhung von DJV und LJV um insgesamt 15,00 € ab dem Jagdjahr 2019/2020 zugestimmt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Beschluss Nr.
1/2017 der Landesdelegiertenkonferenz und dem nächsten Mittelungsblatt des LJV sowie dem
Informationsschreiben.
14. Januar 2019
Um Beachtung wird gebeten
Ab dem 01.01.2019 gültigen Antragsformulare für eine Verlängerung/Erstaustellung des Jagdscheines und den Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung im Landkreis Saalekreis finden Sie in unserem Downloadbereich.
Beim Ausdrucken der Formulare bitten wir darauf zu achten, dass das Hinweisblatt zur Datenschutzgrundverordnung mit auf die Rückseite gedruckt wird.
Downloadbereich
09. Januar 2019
Neuigkeiten zum Hundewesen in unserer Jägerschaft
Im Rahnen der Neugestaltung der Jägerschaft bittet der neue Hundeobmann um Mithilfe bei der Einrichtung einer Datenbank über alle im Saalkreis geführten Jagdhunde.
Neuigkeiten zum Hundewesen in unserer Jägerschaft
08. Januar 2019
Die Jägerschaft Saalkreis e.V. wünscht allen Mitgliedern und ihren Familien, verbunden mit einem kräftigen Weidmannsheil, ein gesundes neues Jahr 2019!
Bitte beachtet die neue Regelung der Mitglieder- und Jagdhaftpflichtbeiträge zum Jahreswechsel laut Anschreiben! Zahlungseingang 31.01.2019
08. Januar 2019
Mitgliederversammlung am 22.03.2019
Die Jägerschaft Saalkreis lädt alle Mitglieder zur Mitgliederversammlung am 22.03.2019 um 19:00 Uhr herzlich ein.
Ort: "Café Saalekiez", Saaleweg 8, 06193 Wettin-Löbejün OT Brachwitz
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der ordentlichen Ladung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Rechenschaftsbericht des Vorstands
- Kassenbericht des Schatzmeisters
- Bericht der Kassenprüfer
- Diskussion und Entlastung des Vorstandes
- Bericht über den Anlauf des Neuen Jagdschulkonzeptes
- Beschluss Satzungsänderung wg. Gemeinnützigkeit
- Sonstiges
Der Vorstand
08. Januar 2019
Ausbildungskurs zum Jungjäger
Beginn des Ausbildungskurses zum Jungjäger am 19.01.2019 in den Räumen der neuen Jagdschule in 06193 Wettin-Löbejün OT Dössel, Str. des Friedens 11
Es sind noch wenige Plätze frei!
Anfragen an: 01512-5358928
08. Januar 2019
Die neubestimmten Obmänner der Jägerschaft Saalkreis e.V.
Hundewesen: Rene Pöge
Öffentlichkeitsarbeit: Katrin Greiner
Jagdliches Brauchtum und Wildbewirtschaftung: Marcel Reitmann
zur Unterstützung des Vorstandes: Klaus Hennig
12. Oktober 2018
Hubertusmesse 2018
am 4. November 2018 ab 16 Uhr St. Nikolaikirche zu Wettin mit anschließendem Schüsseltreiben
08. Oktober 2018
Ordentliche Mitgliederversammlung mit Wahlwiederholung
Die Jägerschaft Saalkreis lädt alle Mitglieder zur Mitgliederversammlung mit Wahlwiederholung am 09.11.2018 um 19.00 Uhr herzlich ein.
Ort: "Cafe Saalekiez", Saaleweg 8, 06193 Wettin-Löbejün OT Brachwitz
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der ordentlichen Ladung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Bericht über den Stand der Aufarbeitung der Unterlagen der Jägerschaft Saalkreis e.V.
- Wahlwiederholung der Wahl des stellv. Vorsitzenden wegen eines Formfehlers
- Vorstellung des Konzeptes zur Jagdschule der Jägerschaft Saalkreis e.V.
- Beschluss zur Umsetzung des Konzeptes und Fortführung einer Jagdschule
- Information über Änderung zur Erhebung des Beitrages zur Jagdhaftpflicht und des Mitgliederbeitrages
- Sonstiges
31. Mai 2018
12. Jägerfest der Jägerschaft Saalkreis e.V.
am 01.07.2018 ab 11.00 Uhr mit buntem Programm für Jäger, Nichtjäger, Groß und Klein
Ort: Heimatmuseum Zappendorf
22. Mai 2018
Wahlversammlung der Jägerschaft Saalkreis e.V.
Die Jägerschaft Saalkreis lädt alle Mitglieder zur Wahlversammlung am 29. Juni 2018 um 19:00 Uhr herzlich ein.
Ort: Waldbühne(Festzelt), Eisdorferstraße 25, 06193 Wettin-Löbejün OT Wettin
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der ordentlichen Ladung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Bericht über Stand der Aufarbeitung von Rechnungsunterlagen
- Neuwahl des Vorstandes: 1. Vorsitzender, Stellvertreter des Vorsitzenden, Schatzmeister und Schriftführer
- Wahl der Kassenprüfer
- Diskussion- Beschluss über Fortführung der Jagdschule
- Sonstiges
Der Vorstand
10. April 2018
Jahreshauptversammlung Jägerschaft Saalkreis
Die Jägerschaft Saalkreis lädt alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am 27. April 2018, um 19:00 Uhr recht herzlich ein. Die Veranstaltung findet im Festzelt der Gasstätte "Zur Waldbühne" in, 06193 Wettin-Löbejün OT Wettin, Eisdorferstraße 25 statt.
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Feststellung der Tagesordnungspunkte
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Bericht des Vorsitzenden zum Jagdjahr (Geschäftsjahr) 2017/2018
- Bericht Schatzmeister zum Jahresergebnis 2017/2018 und Ausführungen zum Haushaltsjahr 2018/2019
- Aussprache
- Beschluss Entlastung Vorstand für das Jagdjahr (Geschäftsjahr) 2017/2018
- Wahl eines neuen Schriftführers
- Beratung und Beschluss Satzung Neufassung
- Sonstiges
Der Vorstand
05. April 2018
Afrikanische Schweinepest (ASP): BMEL bittet um Wachsamkeit und Vorbeugung
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) tritt seit 2014 in den baltischen Staaten und in Polen auf. In den an die baltischen Staaten und Polen angrenzenden Ländern Ukraine, Weißrussland und Russland kommt die Seuche seit Längerem gehäuft vor und verbreitet sich von dort.
Seit dem 21. Juni 2017 wurde ASP bei Wildschweinen erstmals auch in der Tschechischen Republik festgestellt. Am 31. Juli 2017 wurde ASP bei Hausschweinen erstmals auch in Rumänien festgestellt.
Es besteht stets die Gefahr, dass die Seuche aufgrund des hohen Infektionsdruckes in weitere Länder der EU verschleppt wird. Eine Einschleppung der ASP nach Deutschland würde neben den Auswirkungen für die Tiere auch schwere wirtschaftliche Folgen mit sich bringen. Kritisch wäre eine Einschleppung in die Wildschweinepopulation, da hier die Möglichkeiten einer Seuchenbekämpfung begrenzt sind.
Original Beitrag
03. April 2018
Befundübersicht Fuchs/Waschbär 2017
Sehr geehrte Weidgenossinnen,
Sehr geehrte Weidgenossen,
anliegend die Zusammenfassung 2017 der untersuchten Füchse und Waschbären im Landkreis.
Es können/sollten weiterhin Füchse und Waschbären im Rahmen des Monitorings zur Untersuchung beim Veterinäramt abgegeben werden.
Befundübersicht als PDF
23. Februar 2018
ASP: Bundesregierung erlaubt ganzjährige Schwarzwildjagd
Nach einigen Bundesländern hat nun auch die Bundesregierung auf die drohende Afrikanische Schweinepest reagiert und eine Verordnung verabschiedet.
Das Bundeskabinett hat sich heute mit einer Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten beschäftigt. Die Ergebnisse der Sitzung wurden nun veröffentlicht. Darin werden Maßnahmen im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgelegt. Unter anderem dürfen keine Schweine und kein frisches Schweinefleisch mehr in das oder aus dem betroffenen Gebiet transportiert werden. Auch Gras, Heu und Stroh, die in gefährdeten Gebieten gewonnen wurde dürfen nicht für Schweine verwendet werden.
Ganzjährige Bejagung von Wildschweinen
"Darüber hinaus ist künftig eine ganzjährige Bejagung von Wildschweinen zulässig. Die durch milde Winter erheblich angewachsenen Wildschweinbestände sollen ausgedünnt und so das Risiko eines Einschleppens der ASP vermindert werden", so die Regierung weiter. Auf Nachfrage der Redaktion erklärte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: "Damit gilt für alle Altersklassen und Geschlechter eine ganzjährige Jagdzeit. Lediglich der Elterntierschutz ist zu beachten."
Original Beitrag
19. Februar 2018
Satzungsentwurf zur Ansicht
Weiterhin liegt dieser Satzungsentwurf in der Jagdschule (Teutschenthal OT Dornstedt, Asendorfer Str 07) ab Samstag den 24.02. 2018 bis 21.04.2018 immer samstags in der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr zur Einsicht aus.
Satzungsentwurf der Jägerschaft
05. Februar 2018
Erläuterungen zum Umgang mit Schwarzwild nach Tupferentnahme
Sehr geehrte Weidgenossinnen, sehr geehrte Weidgenossen,
auf Bitten des Veterinäramtes, Frau Dr. Meier, gebe ich Ihnen die nachstehenden Erläuterungen zum Umgang mit Schwarzwild nach Tupferentnahme hiermit zur Kenntnis und Beachtung.
Erläuterungen ansehen
Sie als Jagdausübungsberechtigte wurden aufgefordert, bei verendetem oder verunfalltem Schwarzwild sowie bei solchem Schwarzwild, das vor dem Erlegen Anzeichen einer Erkrankung oder nach dem Eröffnen bedenkliche Merkmale zeigt, eine Tupferprobe zu entnehmen und für eine Untersuchung auf Afrikanisches Schweinepest-Virus einzusenden. Dafür ist eine Prämienzahlung durch das Land Sachsen-Anhalt für jeweils eine untersuchungsfähige Probe des jeweiligen Tieres vorgesehen.
Mit dem Tierkörper sollte folgendermaßen verfahren werden:
- Nach der Entnahme der Tupferprobe Fundort und Tierkörper möglichst kennzeichnen, Tierkörper abdecken und möglichst nicht fortbewegen, bis das Ergebnis der Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest vorliegt. Das wird nach Ankunft der Probe im Labor innerhalb von drei Werktagen der Fall sein.
- Kann der Tierkörper auch in abgedecktem Zustand nicht am Fundort verbleiben, z.B. wenn er am Rand einer Straße oder eines Weges liegt, soll er nur so weit bewegt werden, wie unbedingt erforderlich ist.
- Die Geokoordinaten des eigentlichen Fundortes sind im Untersuchungsauftrag anzugeben, alternativ eine genaue und eindeutige Beschreibung des Fundortes.
- Die Befundergebnisse werden über das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Saalekreises zur Verfügung gestellt oder können dort erfragt werden. Die Übermittlung vom Labor direkt an die Jäger ist nicht möglich.
- Bei negativem Befund kann der Tierkörper weidgerecht entsorgt werden.
- Bei positivem Befund werden durch die Veterinärbehörde Maßnahmen gemäß der Schweinepestverordnung ergriffen. U.a. ordnet die Veterinärbehörde im gefährdeten Bezirk die unschädliche Beseitigung der genannten Stücke über den für Sachsen-Anhalt zugelassenen Verarbeitungsbetrieb SecAnim sowie die Durchführung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durch Personen, die mit Wildschweinen in Berührung gekommen sind, an.
Das Virus kann auch über virusbehaftete Materialien (Stiefel, Autoreifen, Transportwannen oder -gitter, ...) übertragen und in die Hausschweinepopulation (ggfs. in die eigene Schweinehaltung!) eingetragen werden.
Beachten Sie bitte, insbesondere als Schweinehalter folgende Vorsorgemaßnahmen:
- eine Schweinehaltung niemals mit Jagdkleidung /-ausrüstung betreten
- Jagdhund vom Schweinestall fernhalten
- Schwarzwild niemals auf dem Betrieb aufbrechen
- Kontakt von Hausschweinen zu Blut bzw. blutverunreinigten Gegenständen strikt vermeiden
- Besondere Vorsicht beim Aufbrechen, Zerwirken sowie Entsorgung nicht verwertbarer Reste walten lassen
- Jede mit Fieber einhergehende Erkrankung von Hausschweinen umgehend abklären lassen
- Speise- und Küchenabfälle nicht an Wildschweine verfüttern - es ist verboten!
- Direkten Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen strikt unterbinden --> sichere Zäune, für Wildschweine unzugängliche Lagerung von Futter und Einstreu, Freilandhaltungen besonders sichern!
Quelle: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Generell gilt, dass Kleidung nach Kontakt zu toten Wildschweinen zu wechseln ist und mindestens bei 40 Grad Celsius mit Waschpulver zu waschen ist. Schuhwerk sollte gereinigt und desinfiziert werden.
Sollten Sie dazu noch Fragen haben wenden Sie sich bitte gleich an das Veterinäramt.
25. Januar 2018
Tourenplan sowie Untersuchungsantrag für Proben zum Wildschweinmonitoring
Sehr geehrte Weidgenossinnen, sehr geehrte Weidgenossen,
anbei eine Info vom Veterinäramt mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung. In den nächsten Tagen soll nach Angaben des Veterinäramtes entsprechendes Probeentnahmematerial in den Bürgerbüros in Halle und Querfurt erhältlich sein.
Link zu den "Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) für Jägerinnen und Jäger" auf der Homepage des LAV:
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
In dem Dokument sind die Seiten zum Tourenplan sowie zum Untersuchungsantrag für Proben zum Wildschweinmonitoring verlinkt.
19. Januar 2018
Kompaktkurs
Die beruflichen und familiären Verpflichtungen vieler jagd- und naturbegeisterter Menschen lassen eine kontinuierliche Teilnahme an Vorbereitungskursen für die Jägerprüfung nicht zu. Damit auch Sie Ihren Traum vom Jagdschein verwirklichen können, bietet die Jagdschule der Jägerschaft Saalkreis erstmalig einen Kompaktkurs zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung mit abschließender Prüfung an.
Kompetente Ausbilder bereiten die Teilnehmer auf alle Teile der Jägerprüfung vor.
Der Kurs würde im Zeitraum vom 11.05. bis 20.05.2018 in unserer Jagdschule statt finden.
18. Januar 2018
Tierseuchenbekämpfung: Erlass des MULE Afrikanische Schweinepest Prämien für Jagdausübungsberechtigte
aktuelle Informationen des Veterinäramtes.
Hier alle wichtigen Dokumente zum Download:
17. Januar 2018
Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest
(Langenweddingen, 17. Januar 2018) Der Landesjagdverband und der Bauernverband Sachsen-Anhalt halten ein umfangreiches Maßnahmenpaket für die aus Ostereuropa näherkommende Afrikanische Schweinepest für notwendig. Bei Ausbruch der von Wild- auf Hausschweine übertragbaren, für Menschen ungefährlichen, Afrikanischen Schweinepest (ASP) drohen Schweinehaltungen sowie Schlacht- und fleischverarbeitenden Betrieben im Land existenzielle wirtschaftliche Folgen. Um das Risiko der Übertragbarkeit zu senken ist die Reduzierung der Schwarzwildbestände eine ganz entscheidende Maßnahme, die schon jetzt präventiv zum Einsatz kommen muss. Wir sehen das Land Sachsen-Anhalt in der Verantwortung der Seuchenabwehr und dafür notwendige Maßnahmen sind:
- Die sofortige Übernahme der Trichinenuntersuchungsgebühr durch das Land Sachsen-Anhalt analog des Beispiels von Sachsen (oder die Landkreise), um vor allem die Bejagung von Frischlingen zu fördern. Aufgrund ihrer geringen Vitalität gelten Frischlinge als die anfälligste Altersklasse gegenüber Krankheiten. Zudem tragen Frischlingsbachen ab dem Alter von sechs Monaten bereits zum Anwachsen der Population bei.
- Die Entschädigung der Landwirte für die Einrichtung von Bejagungsschneisen und Früherntemaßnahmen. Es ist künftig anzustreben, dass ähnlich wie in Bayern und Brandenburg Bejagungsschneisen im Maisanbau von vornherein angelegt werden und unproblematisch mit beantragt sowie ohne weiteren Kontrollaufwand nachgewiesen werden können.
- Die Aufhebung von Einschränkungen der Schwarzwildjagd in Schutzgebieten. In diesen Gebieten liegen die Schwarzwildbestände zum Teil weit über dem Landesdurchschnitt und stellen ein erhebliches Gefährdungspotential dar.
- Die Erlaubnis des Einsatzes von Nachtzielgeräten und künstlichen Lichtquellen als Präventionsmaßnahme.
- Die Befreiung der Jäger vom Standgeld und die Einführung von Hundeführerprämien für Bewegungsjagden in Landes- und Bundesforsten.
- Zur Erhöhung der Frischlingsstrecke und als Anerkennung der Jagdbeteiligten sollten auf Flächen des Landes- und des Bundesforstes Frischlinge mit einem Gewicht von bis zu 20 Kilogramm (aufgebrochen) kostenfrei an die Erleger oder Jagdhelfer abgegeben werden.
Beide Verbände verweisen auf die dramatischen Folgen im Seuchenfall. Allein in Sachsen-Anhalt wären 210 Betriebe mit rund 1,18 Mio. Schweinen vom Verlust ihres Tierbestands oder von drastischen Handels- und Verbringungssperren bedroht. Wir sehen zudem die Notwendigkeit, dass eine bessere Sensibilisierung der Verbraucher über die Verbreitungswege der ASP seitens der Landesregierung umzusetzen ist.
Auch die fleischverarbeitenden Betriebe wären von starken Umsatzeinbrüchen betroffen. Deutschlandweit werden ca. 59 Mio. Schweine jährlich in 4.177 Schlachtbetrieben geschlachtet. In der gesamten Schlacht- und Fleischindustrie sind ca. 114.000 Mitarbeiter beschäftigt.
Weitere Informationen zur ASP finden Sie auf:
http://www.ljv-sachsen-anhalt.de
15. Januar 2018
Termine 2018 - an alle Revier- und Jagdscheininhaber
Sehr geehrte Weidgenossinnen, sehr geehrte Weidgenossen,
um Beachtung anliegender Termine wird gebeten.
-
bis 15.02.2018
Kormoranliste an Obere Naturschutzbehörde Wenn in Ihrem Revier im zurückliegenden Jagdjahr Kormorane erlegt wurden, ist die "Kormoranliste" an die Obere Naturschutzbehörde zu senden.
-
bis 29.03.2018
Abschusspläne für Rot-, Dam- und Rehwild NUR mit Unterschriften aller beteiligten Parteien im Amt abgeben! (Siehe Schreiben an die Ansprechpartner).
-
bis 31.03.2018
Beachtung auslaufender Jagdpachtverträge Jagdgenossenschaften und Jagpächter wurden mit einem gesonderten Schreiben im Oktober 2017 erinnert.
-
bis 31.03.2018
Jagdscheinverlängerung und Nachweis Jagdhaftpflichtversicherung
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bis spätestens 04.04.2018
Zuarbeit durch die Jägerschaften Merseburg, Querfurt + Saalkreis e.V. über die Jagdhaftpflichtversicherung des Jagdjahres 2018/19 ihrer Mitglieder
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bis 15.04.2018 Streckenliste + Wildtiererfassung
Termine 2018
09. Januar 2018
Drohende Milliardenschäden - Afrikanische Schweinepest kommt näher
Es gibt weder Medikamente noch eine Impfung: Von Osteuropa breitet sich die Afrikanische Schweinepest aus. Bauern warnen vor einem "katastrophalen Szenario", für abgeschossene Wildschweine gibt es Jagdprämien.
Die Angst vor einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland wächst. "Die Seuche kommt näher", sagte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, der "Süddeutschen Zeitung". Die Erreger breiten sich seit einigen Jahren über Russland und das Baltikum in Richtung Westeuropa aus.
Quelle: Spiegel Online | Drohende Milliardenschäden - Afrikanische Schweinepest kommt näher
Beitrag aus Spiegel Online
08. Januar 2018
Bauern befürchten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest
Sollte die Seuche Deutschland erreichen, wäre es katastrophal für Schweinezüchter, denn ein Gegenmittel gibt es nicht. Ausbrüche gibt es bereits in Tschechien und Polen.
Bauern befürchten einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland. "Die Seuche kommt näher", sagte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, der Süddeutschen Zeitung. Die Tierseuche breitet sich seit einigen Jahren über Russland und das Baltikum in Richtung Westeuropa aus.
Quelle: die Zeit-Online | Schweinepest: Landwirten droht Milliarden-Schaden
Beitrag aus Zeit.de
07. Januar 2018
Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten bei der Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest
Lt. Mitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ist am 22. Januar 2014 in der Republik Litauen die Afrikanische Schweinepest bei Schwarzwild amtlich festgestellt worden. Damit ist erstmalig der Nachweis dieser gefährlichen Tierseuche in der Europäischen Union erfolgt.
Auffinden von Fallwild beim Schwarzwild mit unklarer Todesursache unverzüglich dem jeweils zuständigen Veterinäramt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu melden bzw. verdächtige Organe (v. a. Lymphknoten, Milz, Lunge, Niere) von erlegtem Schwarzwild amtlich abklären zu lassen.
Aus diesem Anlaß werden im Rahmen der Früherkennung von Wildseuchen die Revierinhaber eines jeden Jagdbezirks in Sachsen-Anhalt aufgefordert, das Ich bitte Sie, dafür Sorge zu tragen, daß die Jagdaus übungsberechtigten durch die Jagdbehörden entsprechend informiert werden.
Erlass - PDF
Quelle: Jägerpost entnommen aus dem Mitteilungsblatt Nr. 1/2018 "Wir Jäger in Sachsen-Anhalt"
05. Januar 2018
Neues Jahr - Neue Produkte
Waidmannsheil liebe Leser!
2018 hat gerade begonnen und wir möchten den Jahresbeginn nutzen, einige unserer neuen Produkte vorzustellen.
Falls Sie Ideen für neue Produkte im
DJV-Shop haben, senden Sie uns gerne eine Nachricht an info(at)djv-service.de oder nutzen Sie das
Kontakt-Formular im Online-Shop.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in 2018 und Waidmannsheil,
Ihr DJV-Service Team
Wir haben unseren Shop mit ein paar Schmuckstücken aufgehübscht!
Seit 2018 haben wir ein ausgewähltes Schmucksortiment in unseren
Shop aufgenommen. Viele dieser Schmuckstücke sind in alt- sowie hellsilber erhältlich.
Begehrtes Lebensmittel: Wildbret
Fleisch von Wildschwein, Reh, Rot- und Damwild ist nach wie vor ein geschätztes Lebensmittel: Knapp 26.800 Tonnen Wildbret verspeisten die Deutschen im letzten Jagdjahr.
Weiterlesen
Vom Schuss bis zum küchenfertigen Lebensmittel
DJV veröffentlicht Videoserie zur Wildbrethygiene in der Praxis. Fachleute geben Tipps zum korrekten Umgang mit dem Lebensmittel Wild. Das erste Video widmet sich bedenklichen Merkmalen beim Schwarzwild.
Weiterlesen
04. Januar 2018
Wildunfall: Unfallverursacher ist nicht zur Erstattung von Kosten für Beseitigung und Entsorgung von verendeten Rehen und Wildschweinen verpflichtet
Im Straßenraum liegen gebliebene Reh bzw. Wildschwein führt nicht zur Verunreinigung der Straße im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Verursacher eines Wildunfalls nicht verpflichtet ist, der Straßenbaubehörde die Kosten für die Beseitigung und Entsorgung von verendeten Rehen und Wildschweinen zu erstatten.
Quelle:
www.kostenlose-urteile.de
12. Dezember 2017
Tierseuche auf dem Vormarsch - Schweinepest bald auch in Sachsen-Anhalt?
Die Afrikanische Schweinepest, an der bereits mehr als 3.000 Wild-, aber auch Hunderte Hausschweine in Osteuropa gestorben sind, droht nun auch in Sachsen-Anhalt auszubrechen.
"Mit den ersten Fällen muss man leider jederzeit rechnen", sagte Christian Apprecht, Sprecher des Landesbauernverbandes der MZ. Die Tierseuche war 2007 erstmals in Georgien aufgetreten und hatte sich zuletzt auch in Polen und Tschechien ausgebreitet, 350 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt.
Quelle:
https://www.mz-web.de/29278040 ©2017
11. Dezember 2017
Umgang mit verhaltensauffälligen, verletzten oder getöteten Wölfen
Pressemitteilung Nr.: 072/2017
Ministerium für Inneres und Sport - Magdeburg, den 14. November 2017
Runderlass für die Polizei zum Umgang mit Wölfen
Morgen tritt in Sachsen-Anhalt der vom Innenministerium im Einvernehmen mit dem Umweltministerium auf den Weg gebrachte Runderlass „Umgang mit verhaltensauffälligen, verletzten oder getöteten Wölfen“ in Kraft. Der Erlass richtet sich an die Polizeibehörden und soll Beamten Rechtssicherheit beim Schusswaffengebrauch gegen Wölfe geben.
Im Erlass heißt es dazu: "Der polizeiliche Schusswaffengebrauch gegen Wölfe ist zulässig, wenn von ihnen entsprechend § 3 Nr. 3 Buchst. b und c des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) eine gegenwärtige erhebliche Gefahr ausgeht und diese nicht auf andere Weise zu beseitigen ist."
Aufgefundene durch ein Unfallereignis verletzte Wölfe können durch die Polizei im Rahmen der Eilfallzuständigkeit unmittelbar getötet werden, soweit ein Handeln durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) - die originär zuständige Behörde - sowie die Hinzuziehung tierärztlichen Sachverstandes durch die Polizei nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Weiterhin wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass die Wildtiere sonst unter erheblichen Qualen verenden würden.
Innenminister Stahlknecht: "Der Schutz unserer Bevölkerung steht für mich an erster Stelle. Daher ist es nur folgerichtig, dass bei verhaltensauffälligen und verletzten Wölfen, die eine akute Gefahr für Leib und Leben von Menschen darstellen, der Schusswaffengebrauch erlaubt ist."
Quelle:
Pressemitteilung
04. Dezember 2017
In Vorpommern Angegriffenes Wildschwein verletzt Jäger tödlich
Neuenkirchen - Bei einer Jagd in Vorpommern ist ein Jäger von einem Wildschwein angegriffen und tödlich verletzt worden.
Das Unglück ereignete sich am Sonntag bei Greifswald, wie ein Polizeisprecher am Montag sagte. Der 50-jährige Jäger war bei der sogenannten Nachsuche, als er auf das angeschossene Wildschwein stieß.
Quelle:
https://www.mz-web.de/28995180 ©2017
24. November 2017
Jägerpost Landesjagdverband Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhalten Sie einen aktuellen Newsletter des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt zur Veröffentlichung und weiteren Verwendung. Für ein druckbares Foto klicken Sie bitte auf die Ansicht unten.
Bundesgesetz invasive Arten
Die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zur Umsetzung der EU-Verordnung zum Umgang mit invasiven Arten sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Bereits 2016 setzte sich der LJV erfolgreich für eine Unterstützung der Fangjagd ein. Die neugegründete Fellwechsel GmbH knüpft durch eine nachhaltige Nutzung der Bälge sinnvoll an diese Maßnahmen an.
(Langenweddingen, 20. November 2017) Der Bundestag hat am 29. Juni 2017 Änderungen im Bundesnaturschutz und Bundesjagdgesetz beschlossen, um Vorgaben aus der EU-Verordnung zu invasiven gebietsfremden Arten umzusetzen. Ziel ist es, deren weitere Ausbreitung einzudämmen. Die Jagdverbände (LJV/ DJV) haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass in erster Linie die Revierinhaber für die Umsetzung der Maßnahmen gegen invasive Arten zuständig sind. Dritte können von der Jagdbehörde beauftragt werden, wenn die Bejagung durch den Revierinhaber nicht ausreicht.
- §28a Bundesjagdgesetz kann im Wortlaut hier nachgelesen werden: http://www.ljv-sachsen-anhalt.de/service/recht/
"Lange haben wir auf diese praxisgerechte Umsetzung gewartet. So wird nun endlich sichergestellt, dass sich die Naturschutzbehörde mit dem Jagdausübungsberechtigten abstimmen muss. Der Jäger bleibt erster Ansprechpartner im Revier, wenn es um die Eindämmung von Waschbär, Marderhund und Co. geht", sagt Dr. Jordan, Präsident des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e.V.
Quelle: Newsletter jagdverband.de
Ganzer Newsletter
24. November 2017
Afrikanische Schweinepest jetzt in Warschau
Die Afrikanische Schweinepest hat Polens Hauptstadt Warschau erreicht. Damit ist die Gefahr einer Ausbreitung des Virus nach Deutschland deutlich gestiegen.
Nördlich von Warschau wurden zwei Wildschweine mit Afrikanischer Schweinepest (ASP) verendet aufgefunden. Dies bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) auf Anfrage gegenüber der Redaktion. Ursprünglich hatten polnische Medien darüber berichtet. Die beiden Stücke wurden fast 100 Kilometer entfernt vom nächstgelegenen Ausbruchsort der Krankheit im Osten Polens gefunden. Bereits gestern wurde gegen 14 Uhr ein Krisenstab zur Sondierung der Lage eingerichtet, wie es in übereinstimmenden Medienberichteten heißt.
Quelle: jagderleben.de
Ganzer Artikel
08. November 2017
Intensivierung der Bejagung von dem Jagdrecht unterliegenden invasiven Arten (Waschbär, Marderhund, Nutria) mittels Fallen
hier: Verwendung der Haushaltsmittel 2017/2018 für Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung invasiver Tierarten -Einzelplan 09 (Kapitel 0902, TGr. 70, Titel 547 70 und 686 70)
Die Arten Waschbär, Marderhund, Mink und Nutria unterliegen seit 1991 bzw. 2002 (Nutria) in Sachsen-Anhalt dem Jagdrecht. Grundlage ist § 4 Landesjagdgesetz für Sachsen-Anhalt (LJagdG). Sie sind ganzjährig bejagbar (mit Ausnahme von für die Aufzucht von Jungtieren notwendigen Elterntieren) und von der Hegeverpflichtung ausgenommen(§ 2 Abs. 1 Satz 1 LJagdG).
Die EU-Kommission hat am 14. Juli 2016 die erste Unionsliste zu der EUVerordnung (Nr. 1143/2014) über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Die Liste ist am 3. August 2016 mit 37 invasiven Tier-und Pflanzenarten in Kraft getreten. Die erste Erweiterung der Unionsliste mit 12 invasiven Arten ist am 2. August 2017 in Kraft getreten, wobei die Listung für eine Art (Marderhund) erst ab 2. Februar 2019 gilt. Waschbär, Marderhund und Nutria zählen demnach EU-rechtlich zu den invasiven gebietsfremden Arten...
offener Brief
Praxistipp
Wildunfall - was tun wenn es kracht
Läßt sich ein Zusammenprall mit dem Wild nicht vermeiden, Lenkrad gut festhalten und weiterfahren. Auf keinen Fall ausweichen. Ausweichmanöver können schlimme Folgen haben. Auch für andere Verkehrsteilnehmer.
So sollten Sie sich bei einem Wildunfall verhalten:
Einen hundertprozentigen Schutz vor einem Wildunfall gibt es nicht. Jeder Autofahrer kann aber durch eine vorausschauende Fahrweise und genügend Aufmerksamkeit im Straßenverkehr dazu beitragen, das Risiko für einen Zusammenstoß zu verringern.
- Ist es zu einem Unfall gekommen, halten Sie in jedem Fall an.
- Sichern Sie die Unfallstelle ab (Warndreieck, Warnblinklicht).
- Fassen Sie noch lebende Tiere nicht an. Das Tier könnte Sie verletzen oder Krankheiten auf Sie übertragen.
- Ein totes Tier dürfen Sie nicht einfach in ihr Auto laden und mitnehmen. Das gilt als Wilderei und ist strafbar.
- Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, dem Tier und den Unfallspuren am Fahrzeug.
- Rufen Sie die Polizei über die 110. Sie wird Ihnen eine Wildunfallbescheinigung ausstellen, die Sie zusammen mit dem zuständigen Förster ausfüllen müssen, und sich um das tote/verletzte Wild kümmern.
- Sie sollten auch die Adressen von Zeugen oder involvierten Verkehrsteilnehmern notieren.
- Bescheinigung, Fotobelege und Schadensmeldung baldmöglichst bei der Versicherung einreichen.
Wildunfallbescheinigung (Versicherung)
www.jaegermagazin.de
05. November 2017
Hubertusmesse 2017
Zur Ehrung und zur Mahnung die Hubertusmesse 2017
am 5. November 2017 ab 16.00 Uhr in der St. Nikolai-Kirche zu Wettin mit anschließendem Schüsseltreiben
21. Oktober 2017
Schweinepest: So rüsten sich Veterinäre im Saalekreis gegen das Virus
Gefährliches Virus auf dem Vormarsch Veterinäre rüsten sich gegen Schweinepest
Blösien - Der Feind ist noch mehrere hundert Kilometer weit weg. Und doch fahren Veterinäre im Saale- und Burgenlandkreis bereits schwere Geschütze auf. "Es ist lediglich eine Frage der Zeit, wann die Afrikanische Schweinepest auch Deutschland erreicht", warnt Jeannette Meier, Leiterin des Veterinäramts im Saalekreis.
Quelle: http://www.mz-web.de/28626284 ©2017
www.mz-web.de
16. Oktober 2017
Vergessene Munition im Auto mit schwerwiegenden Folgen
Bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle im Landkreis Lindau (Bayern) fand die Polizei gestern Abend Munition in einem Auto. Der 18-jährige Fahrer des Wagens war allerdings nicht berechtigt, die erlaubnispflichtigen Patronen zu besitzen. Es handelte sich nach Angaben der Polizei gegenüber der Redaktion um zwei scharfe Kugelpatronen im Kaliber 7x57 und zwei Schrotpatronen im Kaliber 16/70. Diese lagen in einem Ablagefach unter dem Radio.
Entzug der Zuverlässigkeit droht
Eigentümer der Munition ist der Vater des Fahrers, der auch gleichzeitig Jäger und Halter des Pkw ist. Dieser hat die Munition scheinbar nach der Jagd dort liegen gelassen. Diese Unachtsamkeit bleibt für ihn und seinen Sohn allerdings nicht ohne Folgen, gegen beide wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die vier Schuss wurden sichergestellt. Ob es zu einer Überprüfung der Zuverlässigkeit beim Vater, also dem Jäger, kommt, ist nun Sache des Landratsamts Lindau.
11. Oktober 2017
Raubtier breitet sich im Land aus
Darum will MP Haseloff den Wolf stoppen
Magdeburg - Ein am Rande des Harzes fotografierter Wolf heizt die Debatte um nötige Konsequenzen an. Am Mittwoch veröffentlichte das Landesamt für Umweltschutz zwei Bilder, die eine Fotofalle Ende September nahe Wippra (Mansfeld-Südharz) aufgenommen hat.
Quelle: http://www.mz-web.de/28569124 ©2017
www.mz-web.de
02. Oktober 2017
Trichinenuntersuchung
Montag, 02.10.2017 - Ansatz: entfällt
Die gesamte Kreisverwaltung ist an diesem Tag für den Besucherverkehr geschlossen.
Dienstag, 03.10.2017 - Feiertag - Tag der Deutschen Einheit
Mittwoch, 04.10.2017 Ansatz: 13:00 Uhr verfügbar: 17:00 Uhr
Eine Abgabe der Proben ist bis mittwochs, 11:00 Uhr in der Bürgerinformation der Nebenstelle Halle möglich.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) Merseburg, Oberaltenburg 4b, Telefon: 03461 40-1794 oder die Bürgerinformation der Nebenstelle Halle, Hansering 19, Telefon: 0345 2043-201 zur Verfügung.
01. September 2017
Pressemeldung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie erhalten eine Pressemeldung des Deutschen Jagdverbandes (DJV) zur Veröffentlichung und weiteren Verwendung. Für ein druckbares Foto klicken Sie bitte auf die Ansicht.
Wolfsmanagement: Bestandsentwicklung wird völlig unterschätzt
Wolfspopulation wird weiter rasant wachsen, eine Verdopplung alle drei Jahre ist derzeit realistisch. Notwendige Beweidung von Deichen, Naturschutzflächen und Grünland stehen in Frage.
(Berlin, 01. September 2017) Experten gehen davon aus, dass die Wolfspopulation weiter rasant wachsen wird, eine Verdopplung alle drei Jahre ist derzeit realistisch. Es ist zu beobachten, dass die Akzeptanz für den Wolf dort dramatisch zurückgeht, wo er sich etabliert hat. "Wir müssen den Wolf als Wildtier behandeln. Er muss lernen, sich von Menschen und seinen Nutztieren fernzuhalten", sagte Helmut Dammann-Tamke, Präsidiumsmitglied des Deutschen Jagdverbandes (DJV) als Reaktion auf ein aktuelles Eckpunktepapier zum Wolf, das einige Natur- und Tierschutzverbände gestern vorgestellt haben. Es ist laut DJV realitätsfern, höhere Elektrozäune und Herdenschutzhunde anzupreisen, wenn es darum geht, tausende Quadratkilometer Weideland wolfssicher zu machen.
In dem Eckpunktepapier bezeichnen Natur- und Tierschutzverbände eine extensive Weidetierhaltung zwar als unersetzlich für Natur und Landschaft, praktikable Lösungen für den Erhalt fehlen aber. Die Situation für Kleinbauern und Schäfer ist in einigen Regionen bereits jetzt existenzbedrohend. Die Gesellschaft fordert immer mehr ökologische Tierhaltung, diese wird aber bei weiter rasant ansteigenden Wolfszahlen nicht mehr realisierbar sein.
Neben technischen Hürden beim Aufstellen von Elektrozäunen, etwa beim Sichern von Entwässerungsgräben, kommen Hindernisse für unsere Wildtiere hinzu: Was der Wolf nicht überwinden kann, ist auch Barriere für andere Wildtiere. Eine Verdrahtung der Landschaft torpediert alle Bemühungen zur Biotopvernetzung, die dringend notwendig ist, um Artenvielfalt zu erhalten. Gerade dieser Aspekt sollte von Natur- und Tierschutzverbände berücksichtigt werden, findet aber im vorgelegten Eckpunktepapier keinerlei Erwähnung.
Im Kreis Cuxhaven haben in den vergangenen Monaten die Risse von Nutztieren stark zugenommen, sogar ausgewachsene Rinder werden inzwischen von Wölfen gerissen. Einzelne Tiere oder Rudel, die sich offensichtlich auf Nutztiere spezialisiert haben, müssen schnell und unbürokratisch entnommen werden. Es müssen dafür schnelle Entscheidungswege und rechtliche Möglichkeiten geschaffen werden. Die Änderung des Wolf-Schutzstatuses von "streng geschützt" (Anhang 4 der FFH-Richtlinie) auf "geschützt" (Anhang 5) ist deshalb längst überfällig.
Ebenso dringend - und im Eckpunktepapier ausgelassen - ist die Frage der Vergrämung. Wölfe sollen laut Experten beispielsweise mit Gummigeschossen beschossen werden, wenn sie sich Nutztieren oder Menschen nähern. So sollen sie Respekt vor dem Menschen lernen und unerwünschtes Verhalten verändern. Wer das wie und womit machen soll, ist leider bisher ungeklärt. Der Wolf hat laut DJV keine genetisch verankerte Scheu vor dem Menschen. Diese wird erlernt und an die nächste Generation weitergegeben. Wird diese nicht aktiv trainiert, werden abwandernde Jungwölfe ihren Welpen zeigen, das Nutztiere leichte Beute sind und die Nähe des Menschen ungefährlich ist. Bereits in den 1990er Jahren wurden Wolfsfamilien gefilmt, die in rumänischen Großstädten nachts auf Müllplätzen nach Nahrung gesucht haben. "Wir sind der Auffassung, dass wir am Ende des Tages nicht am Instrument Jagd für ein sachgerechtes Wolfsmanagement vorbeikommen", so Dammann-Tamke.
Muss lernen sich von Mensch und Nutztier fernzuhalten: der Wolf
Quelle: Rolfes/DJV
Link zur Pressemeldung
30. August 2017
Abschusserfüllung beim Rehwild: Nicht zögern, sondern jagen!
...Eine möglichst frühe Abschusserfüllung ist sowohl wildökologisch als auch jagdwirtschaftlich sinnvoll. Und: Wer fleißig Kitze und weibliches Rehwild schießt, hat auch gute Böcke! Rehwildbestand und Lebensraum: Dichte bestimmt die Qualität...
Quelle: www.jagderleben.de ©2017
www.jagderleben.de
25. August 2017
Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest - OT Höhnstedt
Sehr geehrte Weidgenossinnen, sehr geehrte Weidgenossen,
mit anliegender Allgemeinverfügung informiere ich Sie, dass in der Einheitsgemeinde Salzatal der OT Höhnstedt zum Schutz vor der Geflügelpest zum Beobachtungsgebiet erklärt wurde. Die Allgemeinverfügung wird am 25.08.2017 im Amtsblatt des Landkreises Saalekreis veröffentlicht und damit das Inkrafttreten des Beobachtungsgebietes für 30 Tage.
09. August 2017
Handlungsempfehlungen bei verletzten oder tot aufgefundenen Wölfen
Sehr geehrte Weidgenossinnen, sehr geehrte Weidgenossen,
die nunmehr in Kraft getretene Leitlinie Wolf sende ich Ihnen anliegend zu Kenntnisnahme.
Die Festlegungen von Pkt. 7.3. Umgang mit verletzten Wölfen
und Pkt. 7.4. Umgang mit toten Wölfen dieser Leitlinie gilt besonders zu beachten.
Beim Reviergang verhaltensauffällige, verletzte oder tot aufgefundene Wölfe melden Sie bitte beim Wolfskompetenzzentrum Iden.
Landesamt für Umweltschutz (LAU)
Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI)
Lindenstr. 18, 39606 Iden
(039390) 6481 und
(01 62) 31 33 949
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Landesamtes für Umweltschutz und des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt.
Sollten Sie dennoch Fragen haben können Sie sich auch gleich an
- die Umwelt- und Naturschutzbehörde des LK Saalekreis – 03461 – 40 1410 oder
- die Veterinär-und Lebensmittelüberwachung des LK Saalekreis – 03461 – 40 1771 wenden.
Handlungsempfehlungen als PDF
08. August 2017
Versicherungsschutz nach Wildunfall: Beweisvereitelung einer Kaskoversicherung durch Weigerung der Herausgabe von sichergestelltem Wildhaar
Quelle: Kostenlose-urteile.de - Oberlandesgericht München 10-U-356614
Oberlandesgericht München 10-U-356614
08. August 2017
Jagdrechtsseminar in Langenweddingen
Dieser Lehrgang ist vorrangig für Mitglieder im Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt.
Bei noch freien Kapazitäten können sich auch Nichtmitglieder anmelden – bei Interesse einfach mal dort nachfragen.
Weidmannsheil
PDF zum Jagdrechtsseminar mit Dr. Mayer Ravenstein
08. August 2017
Breitet sich die Schweinepest auch im Saalekreis aus?
...Merseburg - Ein kilometerlanger Elektrozaun soll helfen. In der Nähe der tschechischen Stadt Zlin haben die dortigen Behörden vor kurzem einen solchen Zaun errichten lassen, um die grassierende Afrikanische Schweinepest einzudämmen. Das ist eine Virusinfektion, die für die Tiere in der Regel tödlich verläuft und nicht nur Wild-, sondern auch Hausschweine betreffen kann...
Quelle: http://www.mz-web.de/28181770 ©2017
http://www.mz-web.de/28181770
07. August 2017
An alle zur Info
Heute fand auf dem Veterinäramt Saalekreis eine Informationsveranstaltung zum Thema Umgang mit der ASP statt.
Teilnehmer waren Leiter Veterinäramt, Chefin Ordnungsamt Saalekreis, untere Jagdbehörde J. Stör, Vorsitzender Jägerschaft Saalkreis, Jägerschaft Querfurt, Jägerschaft Merseburg.
Aufgrund des neuen Vorfalls in Tschechien wurde gemeinsam über durchführbare Möglichkeiten beim Auftreten der ASP im Saalekreis beraten... anhand der Leitlinie ASP. Der LK bevorzugt
Totalabschuß des SW im Umkreis von 15 km der Kernzone. Dazu wurden die Jägerschaften beauftragt bis
zum 01.09. 50 Jäger zu nennen, welche innerhalb von 3 Tagen an einer Jagd teilnehmen können zum Totalabschuß vom SW unter Leitung eines Dienstleisters. Darum bitte ich ALLE uns im Ernstfall zu unterstützen! Bitte
bis zum 20.08. Interessierte bei Johannes Hertema oder bei J. Stör melden.
07. August 2017
Wildschweine auf dem Vormarsch - Welche Gefahren das mit sich bringt
Beitrag aus der MZ

Dank milder Winter kamen zuletzt mehr Frischlinge durch die kalte Jahreszeit und sorgten im Saalekreis für zusätzlichen Nachwuchs. Foto: dpa
Merseburg/Querfurt - Den Jägern im Saalekreis wächst die Wildschwein-Population über den Kopf. Aufgrund des milden Klimas und reichhaltigen Nahrungsangebots kommen die Waidmänner kaum noch mit dem Schießen hinterher. "Wir haben zuletzt die größte Schwarzwildstrecke aller Zeiten erreicht", sagt Kreisjägermeister Harald Schwarz. Laut Kreisangaben wurden seit April 2016 innerhalb eines Jahres 2.211 Wildschweine erlegt. Im Vorjahreszeitraum waren es etwa 650 Tiere weniger.
Die hohe Zahl an Wildschweinen führt der Kreisjägermeister vor allem auf die klimatischen Bedingungen und die Landwirtschaft zurück. In einem milden Winter, wie man ihn in der Region zuletzt erlebt hat, würden besonders viele Frischlinge durchkommen und auch schon frühzeitig selbst wieder für Nachwuchs sorgen. Und auch Futter sei ausreichend da. Besonders beliebt sind bei Wildschweinen Raps und Mais, die bei den Landwirten im Saalekreis zuletzt deutlich öfter angebaut wurden.
Felder im Saalekreis werden größer "Auch werden die Felder größer, die Tiere finden dort Fraß und haben ihre Suhle", sagt Schwarz. "Dort können wir sie nicht schießen." Zwar seien auch die Landwirte verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, unter anderem müssten sie Schießschneisen anlegen. "Die Tiere sind ja aber nicht dumm und verstecken sich lieber mitten im Feld", erklärt Schwarz.
Die Explosion der Wildschwein-Population hat gravierende Folgen: Zum einen verursachen die Tiere auf den Feldern zum Teil erhebliche Schäden, für die unter Umständen die zuständigen Jagdpächter aufkommen müssen. Zum anderen geraten mehr und mehr auch Autofahrer in Gefahr, wenn die Wildschweine Straßen überqueren.
490 Wildunfälle im Saalekreis Allein in diesem Jahr ereigneten sich laut Polizeiangaben 490 Wildunfälle, am häufigsten krachte es im April und Mai. "Zwar gehen 70 Prozent der Unfälle auf Rehwild zurück", sagt Schwarz. "Aber die Gefahr durch Wildschweine steigt." Abschreckung mit Reflektoren, Warnanlagen oder Zäunen hilft nur kurzfristig. "Wir müssen an den Straßen aber mehr schießen", meint der Kreisjäger. Zudem warnt er vor der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest, die bereits Tschechien und Polen erreicht habe. "Greif das Virus auf Deutschland über, sind auch Nutztierbestände in Gefahr", mahnt Schwarz. (mz)
Quelle: www.mz-web.de/28127918 ©2017
07. August 2017
Tierseuchengeschehen
Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
zum beitrag des F-L-I
07. August 2017
Afrikanische Schweinepest bedrohlich nahe
Quelle: MDR - Aktuell Nachrichten
zum beitrag des MDR
07. August 2017
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
Quelle: Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt Landkreis Saalekreis
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
19. Juli 2017
Befundung von auffälligen bzw. erkrankten Füchsen
Sehr geehrte Weidgenossinnen, sehr geehrte Weidgenossen,
anliegend wieder die Liste der auffälligen/erkrankten Füchse im LK.
Jagdgebiet |
Datum |
Staupe |
Fuchsbandwurm |
Tollwut |
andere |
Querfurt |
03.02.2017 |
pos. |
|
neg. |
|
Kleineichstädt |
14.02.2017 |
pos. |
|
neg. |
|
Ziegelroda |
24.02.2017 |
neg. |
pos. |
neg. |
|
Brachwitz |
28.02.2017 |
pos. |
|
neg. |
Todfund |
Friedensdorf (Waschbär) |
04.03.2017 |
pos. |
|
|
|
Hohenweiden |
15.03.2017 |
pos. |
|
neg. |
|
Wettin |
16.03.2017 |
pos. |
|
neg. |
|
Lodersleben |
20.03.2017 |
pos. |
|
neg. |
|
Farnstädt |
03.04.2017 |
pos. |
|
neg. |
|
Farnstädt |
03.04.2017 |
pos. |
|
neg. |
|
Neutz-Lettewitz |
09.05.2017 |
pos. |
|
neg. |
|
Farnstädt |
22.05.2017 |
pos. |
|
neg. |
|
Landgrafroda |
22.05.2017 |
pos. |
|
neg. |
|
Gatterstädt |
22.05.2017 |
pos. |
|
neg. |
|
Kreypau |
08.06.2017 |
pos. |
|
neg. |
|
Kötzschau |
10.07.2017 |
n.a. |
pos. |
n.a. |
|
Stand: 19.07.2017
19. Juli 2017
37 Wildunfälle pro Tag in Sachsen-Anhalt
Quelle: http://www.mz-web.de/27994416 ©2017
zum MZ-Artikel
18. Juli 2017
Aufhebung von Schonzeiten des Rehwildes
Sehr geehrte Weidgenossen, sehr geehrte Damen und Herren,
im folgenden Link finden Sie die Verordnung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt über die Aufhebung von Schonzeiten des Rehwildes mit der Bitte um Beachtung. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitpächter und Jagdfreunde über die verlängerten Jagdzeiten auf Schmalrehe und Rehböcke in Sachsen-Anhalt.
zum Amtsblatt des LVwA vom 18.07.2017
13. Juli 2017
Obere Jagdbehörde, Oberste Jagdbehörde
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass mit Hinweis am gestrigen Tag das Bundesministerium f. Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Länder informiert hat, dass in der Tschechischen Republik nunmehr bei 25 Wildschweinen in der Region Zlin die Afrikanische Schweinepest festgestellt wurde.
Die Fundstellen liegen ca. 80 km von der österreichischen Grenze und ca. 290 km von der deutschen Grenze (Freistaat Bayern) entfernt.
Eine aktuelle Risikobewertung des Friedrich Löffler Instituts zur ASP liegt unter folgendem Link vor.
ASP Risikobewertung
Ich bitte um Weiterleitung an die Hegeringe. Aktuelle Informationen finden Sie unter:
www.ljv-sachsen-anhalt.de
12. Juli 2017
Afrikanische Schweinepest
Sehr geehrte Weidgenossinnen, sehr geehrte Weidgenossen,
im Anhang für alle ein Merkblatt zu Maßnahmen im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Beim Reviergang tot aufgefundenes Schwarzwild ist unverzüglich dem Veterinäramt zu melden.
Beim Aufbrechen scheinbar gesunder Stücke ist unbedingt auf Veränderungen der Organe zu achten.
Telefonische Erreichbarkeit des Veterinäramtes:
Amtstierärztin Frau Dr. Meier
03461 - 401770
Merkblatt zu ASP
10. Juli 2017
Feststellung der ASP beim Schwarzwild in Tschechien
Sehr geehrter Damen und Herren,
am 27. Juni 2017 wurde durch die tschechischen Veterinärbehörden die
Feststellung von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei zwei Wildschweinen in der Region Zlin mitgeteilt.
Damit ist die ASP ein deutliches Stück näher an Deutschland herangerückt. Ich bitte Sie deshalb, die Jägerinnen und Jäger in Ihrem Zuständigkeitsbereich bzgl. ASP zu sensibilisieren. Dazu finden Sie aktuelle Informationen auf der Homepage des FLI unter folgendem Link:
Homepage des FLI
06. Juli 2017
Wildschäden ersetzen und Wolf rechtliche Auswirkungen für den Jäger
Wildschäden ersetzen
Wolf rechtliche Auswirkungen für den Jäger
04. Juli 2017
Schussabgabe vom Fahrzeug aus; sichere Hochsitzkonstruktion
Anmerkung: siehe
§ 19 Bundesjagdgesetz i.V.m. § 23 Landesjagdgesetz
- in Sachsen-Anhalt gibt es keine Ausnahmegenehmigung für Behinderte vom Fahrzeug aus zu schießen -
Schussabgabe vom Fahrzeug aus
Sichere Hochsitzkonstruktion
30. Juni 2017
Annahme von Trichinenproben
Landkreis Saalekreis |
Geschäftszeiten: |
Dezernat I |
Mo.: 8:00 - 12:00 Uhr |
Bürgerinformation der Nebenstelle Halle Di.: |
8:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 18:00 Uhr |
Hansering 19, Zimmer 32 Mi.: |
8:00 - 12:00 Uhr |
06108 Halle (Saale) Do.: |
8:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 15:00 Uhr |
Telefon: 0345 2043-201 oder 202 Telefax: 0345 2043-380 E-Mail: buergerservice(at)saalekreis.de |
Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr |
30. Juni 2017
Untersuchung von Trichinenproben
Landkreis Saalekreis
Dezernat II - Bürgerservice
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA)
Oberaltenburg 4b
06217 Merseburg
Telefon: 03461 40-1771
Telefax: 03461 40-1799
E-Mail: veterinaeramt(at)saalekreis.de
Untersuchungszeiten:
Montag: |
Ansatz 13:00 Uhr |
verfügbar: 17:00 Uhr |
Mittwoch: |
Ansatz 13:00 Uhr |
verfügbar: 17:00 Uhr |
Freitag: |
Ansatz 10:30 Uhr |
verfügbar: 15:00 Uhr |
(Abgabe der Trichinenproben nur bis Donnerstag 11:00 Uhr in der Bürgerinformation möglich, eine Abgabe kann freitags direkt im VLÜA in Merseburg, Oberaltenburg 4b bis 10:30 Uhr erfolgen)
Hinweis:
Um eine sichere Untersuchung mittels Verdauungsmethode zu gewährleisten, ist ein Probengewicht von mindestens 50 g erforderlich. Die Probe muss aus der Unterarmmuskulatur und aus beiden Zwerchfellpfeilern oder Zungenmuskulatur bestehen. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bittet daher, dass die Jäger 50 g aus beiden Muskelteilen abgeben, gegebenenfalls wäre es notwendig, noch eine Zweitprobe abzugeben.
Merkblatt Trichinenprobenentnahme
25. Juni 2017
11. Jägerfest 2017
Vom Wildbret zum Jägerlatein
am 25. Juni 2017 ab 11.00 Uhr
mit buntem Programm für Jäger, Nichtjäger, Groß und Klein
- Jagdhornbläser Korps Kloschwitz
- Spezialitäten aus Wald, See und vom Backblech
- weitere Aussteller und vieles mehr
Eintritt frei!
07. Juni 2017
Bundesrat stimmt für neues Waffenrecht
Die Bundesregierung will die Menge illegaler Waffen und Munition in Deutschland reduzieren. Eine einjährige Strafverzichtsregelung soll zur freiwilligen Abgabe nicht registrierter Waffen führen. Außerdem werden die Anforderungen an die sichere Aufbewahrung von Waffen verschärft und der Vollzug soll verbessert werden. Diesen Regelungen hat am 02.06.2017 der Bundesrat zugestimmt.
Befristete Strafverzichtsregel als Anreiz
Das Gesetz sieht eine sogenannte Strafverzichtsregelung für den illegalen Besitz von Waffen und Munition vor. Sie ist auf ein Jahr befristet. Durch diese Amnestie werde ein Anreiz geschaffen, Waffen und Munition einer zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle zu überlassen.
Sichere Aufbewahrung
Gleichzeitig hebe das neue Gesetz die Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung von Waffen und Munition an. Das Ziel: weniger Waffen sollen abhanden kommen. Es soll aber eine Besitzstandsregelung gelten: Waffenbesitzer dürfen ihre vorhandenen Sicherheitsbehälter uneingeschränkt weiternutzen.
Effektiverer Vollzug
Weitere Regelungen greifen Anregungen der Waffenbehörden in den Bundesländern auf. Dadurch solle der Vollzug des Waffenrechts effektiver werden. Das habe positive Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit, so der Bundesrat abschließend.
Weiterführende Links zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (
BT-Drs.: 18/11239) finden Sie als pdf-Datei auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags.
Aus dem Nachrichtenarchiv
- Bundestag beschließt Reform des Waffenrechts, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 19.05.2017, becklink 2006707
- Waffenrechtsreform: Befristete Amnestie für illegalen Waffenbesitz vorgesehen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 01.03.2017, becklink 2005897
- Neues Waffenrecht beschlossen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 25.01.2017, becklink 2005565
23. Mai 2017
Waffen-, Jagd- und Fischereibehörde geschlossen
Sehr geehrte Weidgenossinnen, sehr geehrte Weidgenossen,
Sehr geehrte Damen und Herren,
wegen Umzug sind die Waffen-, Jagd- und Fischereibehörden des Landkreises Saalekreis für den Zeitraum
vom 29.05.2017 bis 02.06.2017 geschlossen.
Ab Dienstag, den
06. Juni 2017, sind dann die Behörden über die bekannten Telefonnummern und zu den gewohnten Sprechzeiten, im Erdgeschoss, Domplatz 2, in Merseburg, wieder zu erreichen.
31. März 2017
Jahreshaupt- und Wahlversammlung der Jägerschaft Saalkreis e.V.
am
31.03.2017 um 19.00 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus in Steuden, Rosa-Luxemburg-Platz, unsere Jahreshaupt- und Wahlversammlung statt.
Tagesordnung
- Begrüßung durch unsere Bläsergruppe, Eröffnung durch den Vorsitzenden, Vorstellung der Gäste, des Präsidiums und des Versammlungsleiters
- Schweigeminute für unsere im letzten Jagdjahr verstorbenen Weidgenossen
- Rechenschaftsbericht des Vorstandes
- Kassenbericht und Bericht der Revisionskommission
- Auszeichnung verdienter Weidgenossen
- Grußwort vom Präsidium des LJV
- Berichte der Kommissionen
- Tagungspause (30 min)
- Verschiedenes und Diskussion
- Entlastung des alten Vorstandes
- Vorschläge und Wahl der Wahlkommission
- Vorschläge der Kandidaten zur Wahl in den Vorstand
- Abstimmung zur Wahl
- Abstimmung zur Wahl
- Wahl des Vorstandes
- Konstituierung des neuen Vorstandes und Schlusswort des neuen Vorsitzenden
20. März 2017
Eine Übersicht der bisher eingesandten Todfunde von Wildgeflügel/Wildvögeln
Sehr geehrte Weidgenossinnen, sehr geehrte Weidgenossen,
anliegend wieder die Liste der bisher eingesandten Todfunde von Wildgeflügel/Wildvögeln
Liste der Befunde
07. März 2017
Aktuelle Informationen um das Thema WOLF
Hier haben wir für euch Zwei Interessante Link zusammen getragen zum Thema Wolf:
>> Ausrottung des Wolfes war früher Staatsangelegenheit
>> Wolfriss nicht bewiesen-kein Anspruch auf Schadensersatz
Wichtige Informationen zur Sozialwahl 2017
Dokumente zum Download
>> PM Sozialwahl Beschwerde
>> Hinweise zur Sozialwahl 2017
>> WJ Sachsen-Anhalt Inhalt
Bitte alle Revierinhaber informieren!
Der DJV tritt im Mai 2017 bei der Sozialwahl mit einer eigenen Liste an, um Jägerinteressen in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft besser zu vertreten. Wir können damit zwar die Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft nicht beseitigen, aber wir können für eine bessere Vertretung unserer Interessen in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sorgen:
- Mehr Transparenz!
- Bessere Präventionsleitungen für Jäger!
- Mehr Klarheit darüber, wer versichert ist!
- Gerechtere Beiträge!
Wichtiger Hinweis zum Verfahren:
- Die Wahl findet im Mai 2017 als Briefwahl statt.
- Vorher als Wahlberechtigter registrieren: Die SVLFG verschickt voraussichtlich ab Mitte Februar Fragebögen an alle Revierinhaber, um festzustellen, wer dort alles wahlberechtigt ist. Diese müssen innerhalb der gesetzten Frist zurückgeschickt werden.
- Auf dieser Grundlage wird das Wählerverzeichnis erstellt. Also nur wer auch antwortet darf auch wählen!
- Wir müssen unsere Mitglieder mobilisieren, sich an der Wahl zu beteiligen, nur so können wir unsere Interessen auch durchsetzen! Bitte sprechen Sie alle Revierinhaber darauf an, damit niemand die Frist versäumt und deswegen nicht wählen kann!
"Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp" statt "Liste Jagd"!
- Die Liste wurde lediglich als "Freie Liste" zugelassen. Damit ist das eigentlich vorgesehen Kennwort "Jagd" nicht möglich. Die Liste heißt "Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp"
Verfolgen Sie bitte die aktuellen Informationen im Internet unter
www.jagdverband.de
Muttertierschutz beim Rotwild
Liebe Mitstreiter,
anbei ein wichtiger Artikel zum Muttertierschutz von Dr. Petrak und Dr. Heider im Niedersächsischen Jäger, den ich eben vom Bundesverband Deutscher Berufsjäger erhalten habe.
Dokumente zum Download
>> Artikel aus dem Niedersächsischen Jäger
Termine für das Kalender-/Jagdjahr 2017
Altbewertes und Neuerungen 2017
Sehr geehrte Weidgenossinnen, sehr geehrte Weidgenossen,
das Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt gibt den Jagdbehörden die Möglichkeit, auf die Vorlage der Abschusspläne für Rehwild
im Amt zu verzichten. In Absprache mit dem Kreisjägermeister und dem Jagdbeirat machen wir im Saalekreis von dieser Möglichkeit im Jagdjahr 2017/18 Gebrauch.
Das entbindet Sie aber nicht von der Erstellung eines Abschussplanes und der Abstimmung mit der Jagdgenossenschaft. Der Abschussplan für Rehwild muss, von allen Beteiligten unterschrieben, bei den Jagdgenossenschaften vorliegen und bei Bedarf jeder zeit vorgelegt werden können.
Für die Reviere mit Dam- und Rotwild sind diese Wildarten entsprechend der Vorjahre zu planen. Zwingend erforderlich sind die Unterschrift aller Beteiligten (Revierinhaber oder Bevollmächtigter und auf Seiten der Verpächter alje gewählten Jagdgenossenschafts-Vorstandsmitglieder) Die Abschusspläne sind bis zum
03.04.2017 im Amt einzureichen.
Bei der Streckenliste wird entsprechend der Altersklassifizierung abgerechnet und bis spätestens
03.04.2017 bei der Jagdbehörde eingereicht.
Den beiliegenden
Wildtiererfassungsbogen senden Sie bitte ebenfalls bis spätestens
03.04.2017 meinem Amt zu. Ich werde die zusammen gefassten Unterlagen an den Landesjageverband e.V. weiter leiten.
Oben genannte Unterlagen können, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, eingescannt werden und per E-Mail an o.g. E-Mail Adresse gesandt werden.
Einen entsprechenden Nachweis über eine gültige
Jagdhaftpflichtversicherung legen Sie der Jagdbehörde bis spätestens
31.03.2017 vor. Die Jagdscheininhaber, die über den Landesjagdverband e.V. versichert sind, zahlen den Jahresbeitrag bitte pünktlich bis zum von der Jägerschaft vorgegebenen Termin. Die verantwortlichen Schatzmeister der Jägerschaften werden verpflichtet, dem Amt die Mitglieder, die die Jagdhaftpflicht entrichtet haben, in der ersten Aprilwoche 2017 dem Amt zuzuarbeiten.
Bitte kontrollieren Sie Ihre Jagdscheine auf Gültigkeit. Eine Verlängerung der Jagdscheine muss bis spätestens
31.03.2017 vorgenommen werden. Die bekannten Sprechzeiten (Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr und Donnerstag von 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr) bitte ich zu beachten. Eine Vorsprache außerhalb der Sprechzeiten ist bitte telefonisch abzustimmen.
Formulare können online abgefordert werden.
Zusammenfassung der Termine 2017
- * Abgabe Abschusspläne Rotwild und Damwild - Jagdjahr 2017
* Abgabe Streckenliste - Jagdjahr 2016
* Abgabe Wilderfassungsbogen
bis spätestens 03.04.2017
- * Nachweis Jagdhaftpflichtversicherung für das Jagdjahr 2017
* Verlängerung Jagdschein
bis spätestens 31.03.2017
Termine 2017 für alle Revier- und Jagdscheininhaber
Monat März |
- Nachweis Jagdhaftpflichtversicherung für das Jagdjahr 2017
- Verlängerung Jagdschein bis spätestens 31.03.2017
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Monat April |
- Abgabe Abschusspläne Rotwild und Damwild - Jagdjahr 2016
- Abgabe Streckenliste - Jagdjahr 2016
- Abgabe Wildtiererfassungsbogen bis spätestens 03.04.2017
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Monat September |
- Jägerprüfung 2017
- Schießprüfung am 14.09.2017 in Bottendorf
- mündlich/praktische Prüfung am 16.09.2017 in der Franzigmark
- 15. August 2017 - Meldeschluss zur Jägerprüfung
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