Jahresarchiv 2017
Archiv12. Dezember 2017
Tierseuche auf dem Vormarsch - Schweinepest bald auch in Sachsen-Anhalt?
Die Afrikanische Schweinepest, an der bereits mehr als 3.000 Wild-, aber auch Hunderte Hausschweine in Osteuropa gestorben sind, droht nun auch in Sachsen-Anhalt auszubrechen.
"Mit den ersten Fällen muss man leider jederzeit rechnen", sagte Christian Apprecht, Sprecher des Landesbauernverbandes der MZ. Die Tierseuche war 2007 erstmals in Georgien aufgetreten und hatte sich zuletzt auch in Polen und Tschechien ausgebreitet, 350 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt.
Quelle: https://www.mz-web.de/29278040 ©2017
11. Dezember 2017
Umgang mit verhaltensauffälligen, verletzten oder getöteten Wölfen
Pressemitteilung Nr.: 072/2017
Ministerium für Inneres und Sport - Magdeburg, den 14. November 2017
Runderlass für die Polizei zum Umgang mit Wölfen
Morgen tritt in Sachsen-Anhalt der vom Innenministerium im Einvernehmen mit dem Umweltministerium auf den Weg gebrachte Runderlass „Umgang mit verhaltensauffälligen, verletzten oder getöteten Wölfen“ in Kraft. Der Erlass richtet sich an die Polizeibehörden und soll Beamten Rechtssicherheit beim Schusswaffengebrauch gegen Wölfe geben.
Im Erlass heißt es dazu: "Der polizeiliche Schusswaffengebrauch gegen Wölfe ist zulässig, wenn von ihnen entsprechend § 3 Nr. 3 Buchst. b und c des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) eine gegenwärtige erhebliche Gefahr ausgeht und diese nicht auf andere Weise zu beseitigen ist."
Aufgefundene durch ein Unfallereignis verletzte Wölfe können durch die Polizei im Rahmen der Eilfallzuständigkeit unmittelbar getötet werden, soweit ein Handeln durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) - die originär zuständige Behörde - sowie die Hinzuziehung tierärztlichen Sachverstandes durch die Polizei nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Weiterhin wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass die Wildtiere sonst unter erheblichen Qualen verenden würden.
Innenminister Stahlknecht: "Der Schutz unserer Bevölkerung steht für mich an erster Stelle. Daher ist es nur folgerichtig, dass bei verhaltensauffälligen und verletzten Wölfen, die eine akute Gefahr für Leib und Leben von Menschen darstellen, der Schusswaffengebrauch erlaubt ist."
Quelle: Pressemitteilung
04. Dezember 2017
In Vorpommern Angegriffenes Wildschwein verletzt Jäger tödlich
Neuenkirchen - Bei einer Jagd in Vorpommern ist ein Jäger von einem Wildschwein angegriffen und tödlich verletzt worden.
Das Unglück ereignete sich am Sonntag bei Greifswald, wie ein Polizeisprecher am Montag sagte. Der 50-jährige Jäger war bei der sogenannten Nachsuche, als er auf das angeschossene Wildschwein stieß.
Quelle: https://www.mz-web.de/28995180 ©2017
24. November 2017
Jägerpost Landesjagdverband Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhalten Sie einen aktuellen Newsletter des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt zur Veröffentlichung und weiteren Verwendung. Für ein druckbares Foto klicken Sie bitte auf die Ansicht unten.
Bundesgesetz invasive Arten
Die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zur Umsetzung der EU-Verordnung zum Umgang mit invasiven Arten sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Bereits 2016 setzte sich der LJV erfolgreich für eine Unterstützung der Fangjagd ein. Die neugegründete Fellwechsel GmbH knüpft durch eine nachhaltige Nutzung der Bälge sinnvoll an diese Maßnahmen an.
(Langenweddingen, 20. November 2017) Der Bundestag hat am 29. Juni 2017 Änderungen im Bundesnaturschutz und Bundesjagdgesetz beschlossen, um Vorgaben aus der EU-Verordnung zu invasiven gebietsfremden Arten umzusetzen. Ziel ist es, deren weitere Ausbreitung einzudämmen. Die Jagdverbände (LJV/ DJV) haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass in erster Linie die Revierinhaber für die Umsetzung der Maßnahmen gegen invasive Arten zuständig sind. Dritte können von der Jagdbehörde beauftragt werden, wenn die Bejagung durch den Revierinhaber nicht ausreicht.
- §28a Bundesjagdgesetz kann im Wortlaut hier nachgelesen werden: http://www.ljv-sachsen-anhalt.de/service/recht/
"Lange haben wir auf diese praxisgerechte Umsetzung gewartet. So wird nun endlich sichergestellt, dass sich die Naturschutzbehörde mit dem Jagdausübungsberechtigten abstimmen muss. Der Jäger bleibt erster Ansprechpartner im Revier, wenn es um die Eindämmung von Waschbär, Marderhund und Co. geht", sagt Dr. Jordan, Präsident des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e.V.
Quelle: Newsletter jagdverband.de
Ganzer Newsletter
24. November 2017
Afrikanische Schweinepest jetzt in Warschau
Die Afrikanische Schweinepest hat Polens Hauptstadt Warschau erreicht. Damit ist die Gefahr einer Ausbreitung des Virus nach Deutschland deutlich gestiegen.
Nördlich von Warschau wurden zwei Wildschweine mit Afrikanischer Schweinepest (ASP) verendet aufgefunden. Dies bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) auf Anfrage gegenüber der Redaktion. Ursprünglich hatten polnische Medien darüber berichtet. Die beiden Stücke wurden fast 100 Kilometer entfernt vom nächstgelegenen Ausbruchsort der Krankheit im Osten Polens gefunden. Bereits gestern wurde gegen 14 Uhr ein Krisenstab zur Sondierung der Lage eingerichtet, wie es in übereinstimmenden Medienberichteten heißt.
Quelle: jagderleben.de
Ganzer Artikel
08. November 2017
Intensivierung der Bejagung von dem Jagdrecht unterliegenden invasiven Arten (Waschbär, Marderhund, Nutria) mittels Fallen
hier: Verwendung der Haushaltsmittel 2017/2018 für Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung invasiver Tierarten -Einzelplan 09 (Kapitel 0902, TGr. 70, Titel 547 70 und 686 70)
Die Arten Waschbär, Marderhund, Mink und Nutria unterliegen seit 1991 bzw. 2002 (Nutria) in Sachsen-Anhalt dem Jagdrecht. Grundlage ist § 4 Landesjagdgesetz für Sachsen-Anhalt (LJagdG). Sie sind ganzjährig bejagbar (mit Ausnahme von für die Aufzucht von Jungtieren notwendigen Elterntieren) und von der Hegeverpflichtung ausgenommen(§ 2 Abs. 1 Satz 1 LJagdG).
Die EU-Kommission hat am 14. Juli 2016 die erste Unionsliste zu der EUVerordnung (Nr. 1143/2014) über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Die Liste ist am 3. August 2016 mit 37 invasiven Tier-und Pflanzenarten in Kraft getreten. Die erste Erweiterung der Unionsliste mit 12 invasiven Arten ist am 2. August 2017 in Kraft getreten, wobei die Listung für eine Art (Marderhund) erst ab 2. Februar 2019 gilt. Waschbär, Marderhund und Nutria zählen demnach EU-rechtlich zu den invasiven gebietsfremden Arten...
offener Brief
Praxistipp
Wildunfall - was tun wenn es kracht
Läßt sich ein Zusammenprall mit dem Wild nicht vermeiden, Lenkrad gut festhalten und weiterfahren. Auf keinen Fall ausweichen. Ausweichmanöver können schlimme Folgen haben. Auch für andere Verkehrsteilnehmer.
So sollten Sie sich bei einem Wildunfall verhalten:
Einen hundertprozentigen Schutz vor einem Wildunfall gibt es nicht. Jeder Autofahrer kann aber durch eine vorausschauende Fahrweise und genügend Aufmerksamkeit im Straßenverkehr dazu beitragen, das Risiko für einen Zusammenstoß zu verringern.
- Ist es zu einem Unfall gekommen, halten Sie in jedem Fall an.
- Sichern Sie die Unfallstelle ab (Warndreieck, Warnblinklicht).
- Fassen Sie noch lebende Tiere nicht an. Das Tier könnte Sie verletzen oder Krankheiten auf Sie übertragen.
- Ein totes Tier dürfen Sie nicht einfach in ihr Auto laden und mitnehmen. Das gilt als Wilderei und ist strafbar.
- Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, dem Tier und den Unfallspuren am Fahrzeug.
- Rufen Sie die Polizei über die 110. Sie wird Ihnen eine Wildunfallbescheinigung ausstellen, die Sie zusammen mit dem zuständigen Förster ausfüllen müssen, und sich um das tote/verletzte Wild kümmern.
- Sie sollten auch die Adressen von Zeugen oder involvierten Verkehrsteilnehmern notieren.
- Bescheinigung, Fotobelege und Schadensmeldung baldmöglichst bei der Versicherung einreichen.
Wildunfallbescheinigung (Versicherung)
www.jaegermagazin.de
Hubertusmesse 2017
Zur Ehrung und zur Mahnung die Hubertusmesse 2017
am 5. November 2017 ab 16.00 Uhr in der St. Nikolai-Kirche zu Wettin mit anschließendem Schüsseltreiben
21. Oktober 2017
Schweinepest: So rüsten sich Veterinäre im Saalekreis gegen das Virus
Gefährliches Virus auf dem Vormarsch Veterinäre rüsten sich gegen Schweinepest
Blösien - Der Feind ist noch mehrere hundert Kilometer weit weg. Und doch fahren Veterinäre im Saale- und Burgenlandkreis bereits schwere Geschütze auf. "Es ist lediglich eine Frage der Zeit, wann die Afrikanische Schweinepest auch Deutschland erreicht", warnt Jeannette Meier, Leiterin des Veterinäramts im Saalekreis.
Quelle: http://www.mz-web.de/28626284 ©2017
www.mz-web.de
16. Oktober 2017
Vergessene Munition im Auto mit schwerwiegenden Folgen
Bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle im Landkreis Lindau (Bayern) fand die Polizei gestern Abend Munition in einem Auto. Der 18-jährige Fahrer des Wagens war allerdings nicht berechtigt, die erlaubnispflichtigen Patronen zu besitzen. Es handelte sich nach Angaben der Polizei gegenüber der Redaktion um zwei scharfe Kugelpatronen im Kaliber 7x57 und zwei Schrotpatronen im Kaliber 16/70. Diese lagen in einem Ablagefach unter dem Radio.
Entzug der Zuverlässigkeit droht
Eigentümer der Munition ist der Vater des Fahrers, der auch gleichzeitig Jäger und Halter des Pkw ist. Dieser hat die Munition scheinbar nach der Jagd dort liegen gelassen. Diese Unachtsamkeit bleibt für ihn und seinen Sohn allerdings nicht ohne Folgen, gegen beide wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die vier Schuss wurden sichergestellt. Ob es zu einer Überprüfung der Zuverlässigkeit beim Vater, also dem Jäger, kommt, ist nun Sache des Landratsamts Lindau.
11. Oktober 2017
Raubtier breitet sich im Land aus
Darum will MP Haseloff den Wolf stoppen
Magdeburg - Ein am Rande des Harzes fotografierter Wolf heizt die Debatte um nötige Konsequenzen an. Am Mittwoch veröffentlichte das Landesamt für Umweltschutz zwei Bilder, die eine Fotofalle Ende September nahe Wippra (Mansfeld-Südharz) aufgenommen hat.
Quelle: http://www.mz-web.de/28569124 ©2017
www.mz-web.de
02. Oktober 2017
Trichinenuntersuchung
Montag, 02.10.2017 - Ansatz: entfällt
Die gesamte Kreisverwaltung ist an diesem Tag für den Besucherverkehr geschlossen.
Dienstag, 03.10.2017 - Feiertag - Tag der Deutschen Einheit
Mittwoch, 04.10.2017 Ansatz: 13:00 Uhr verfügbar: 17:00 Uhr
Eine Abgabe der Proben ist bis mittwochs, 11:00 Uhr in der Bürgerinformation der Nebenstelle Halle möglich.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) Merseburg, Oberaltenburg 4b, Telefon: 03461 40-1794 oder die Bürgerinformation der Nebenstelle Halle, Hansering 19, Telefon: 0345 2043-201 zur Verfügung.
01. September 2017
Pressemeldung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie erhalten eine Pressemeldung des Deutschen Jagdverbandes (DJV) zur Veröffentlichung und weiteren Verwendung. Für ein druckbares Foto klicken Sie bitte auf die Ansicht.
Wolfsmanagement: Bestandsentwicklung wird völlig unterschätzt
Wolfspopulation wird weiter rasant wachsen, eine Verdopplung alle drei Jahre ist derzeit realistisch. Notwendige Beweidung von Deichen, Naturschutzflächen und Grünland stehen in Frage.
(Berlin, 01. September 2017) Experten gehen davon aus, dass die Wolfspopulation weiter rasant wachsen wird, eine Verdopplung alle drei Jahre ist derzeit realistisch. Es ist zu beobachten, dass die Akzeptanz für den Wolf dort dramatisch zurückgeht, wo er sich etabliert hat. "Wir müssen den Wolf als Wildtier behandeln. Er muss lernen, sich von Menschen und seinen Nutztieren fernzuhalten", sagte Helmut Dammann-Tamke, Präsidiumsmitglied des Deutschen Jagdverbandes (DJV) als Reaktion auf ein aktuelles Eckpunktepapier zum Wolf, das einige Natur- und Tierschutzverbände gestern vorgestellt haben. Es ist laut DJV realitätsfern, höhere Elektrozäune und Herdenschutzhunde anzupreisen, wenn es darum geht, tausende Quadratkilometer Weideland wolfssicher zu machen.
In dem Eckpunktepapier bezeichnen Natur- und Tierschutzverbände eine extensive Weidetierhaltung zwar als unersetzlich für Natur und Landschaft, praktikable Lösungen für den Erhalt fehlen aber. Die Situation für Kleinbauern und Schäfer ist in einigen Regionen bereits jetzt existenzbedrohend. Die Gesellschaft fordert immer mehr ökologische Tierhaltung, diese wird aber bei weiter rasant ansteigenden Wolfszahlen nicht mehr realisierbar sein.
Neben technischen Hürden beim Aufstellen von Elektrozäunen, etwa beim Sichern von Entwässerungsgräben, kommen Hindernisse für unsere Wildtiere hinzu: Was der Wolf nicht überwinden kann, ist auch Barriere für andere Wildtiere. Eine Verdrahtung der Landschaft torpediert alle Bemühungen zur Biotopvernetzung, die dringend notwendig ist, um Artenvielfalt zu erhalten. Gerade dieser Aspekt sollte von Natur- und Tierschutzverbände berücksichtigt werden, findet aber im vorgelegten Eckpunktepapier keinerlei Erwähnung.
Im Kreis Cuxhaven haben in den vergangenen Monaten die Risse von Nutztieren stark zugenommen, sogar ausgewachsene Rinder werden inzwischen von Wölfen gerissen. Einzelne Tiere oder Rudel, die sich offensichtlich auf Nutztiere spezialisiert haben, müssen schnell und unbürokratisch entnommen werden. Es müssen dafür schnelle Entscheidungswege und rechtliche Möglichkeiten geschaffen werden. Die Änderung des Wolf-Schutzstatuses von "streng geschützt" (Anhang 4 der FFH-Richtlinie) auf "geschützt" (Anhang 5) ist deshalb längst überfällig.
Ebenso dringend - und im Eckpunktepapier ausgelassen - ist die Frage der Vergrämung. Wölfe sollen laut Experten beispielsweise mit Gummigeschossen beschossen werden, wenn sie sich Nutztieren oder Menschen nähern. So sollen sie Respekt vor dem Menschen lernen und unerwünschtes Verhalten verändern. Wer das wie und womit machen soll, ist leider bisher ungeklärt. Der Wolf hat laut DJV keine genetisch verankerte Scheu vor dem Menschen. Diese wird erlernt und an die nächste Generation weitergegeben. Wird diese nicht aktiv trainiert, werden abwandernde Jungwölfe ihren Welpen zeigen, das Nutztiere leichte Beute sind und die Nähe des Menschen ungefährlich ist. Bereits in den 1990er Jahren wurden Wolfsfamilien gefilmt, die in rumänischen Großstädten nachts auf Müllplätzen nach Nahrung gesucht haben. "Wir sind der Auffassung, dass wir am Ende des Tages nicht am Instrument Jagd für ein sachgerechtes Wolfsmanagement vorbeikommen", so Dammann-Tamke.
Muss lernen sich von Mensch und Nutztier fernzuhalten: der Wolf
Quelle: Rolfes/DJV
Link zur Pressemeldung
30. August 2017
Abschusserfüllung beim Rehwild: Nicht zögern, sondern jagen!
...Eine möglichst frühe Abschusserfüllung ist sowohl wildökologisch als auch jagdwirtschaftlich sinnvoll. Und: Wer fleißig Kitze und weibliches Rehwild schießt, hat auch gute Böcke! Rehwildbestand und Lebensraum: Dichte bestimmt die Qualität...
Quelle: www.jagderleben.de ©2017
www.jagderleben.de
25. August 2017
Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest - OT Höhnstedt
Sehr geehrte Weidgenossinnen, sehr geehrte Weidgenossen,
mit anliegender Allgemeinverfügung informiere ich Sie, dass in der Einheitsgemeinde Salzatal der OT Höhnstedt zum Schutz vor der Geflügelpest zum Beobachtungsgebiet erklärt wurde. Die Allgemeinverfügung wird am 25.08.2017 im Amtsblatt des Landkreises Saalekreis veröffentlicht und damit das Inkrafttreten des Beobachtungsgebietes für 30 Tage.
09. August 2017
Handlungsempfehlungen bei verletzten oder tot aufgefundenen Wölfen
Sehr geehrte Weidgenossinnen, sehr geehrte Weidgenossen,
die nunmehr in Kraft getretene Leitlinie Wolf sende ich Ihnen anliegend zu Kenntnisnahme.
Die Festlegungen von Pkt. 7.3. Umgang mit verletzten Wölfen und Pkt. 7.4. Umgang mit toten Wölfen dieser Leitlinie gilt besonders zu beachten.
Beim Reviergang verhaltensauffällige, verletzte oder tot aufgefundene Wölfe melden Sie bitte beim Wolfskompetenzzentrum Iden.
Landesamt für Umweltschutz (LAU)
Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI)
Lindenstr. 18, 39606 Iden
(039390) 6481 und (01 62) 31 33 949
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Landesamtes für Umweltschutz und des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt.
Sollten Sie dennoch Fragen haben können Sie sich auch gleich an
- die Umwelt- und Naturschutzbehörde des LK Saalekreis – 03461 – 40 1410 oder
- die Veterinär-und Lebensmittelüberwachung des LK Saalekreis – 03461 – 40 1771 wenden.
Handlungsempfehlungen als PDF
08. August 2017
Versicherungsschutz nach Wildunfall: Beweisvereitelung einer Kaskoversicherung durch Weigerung der Herausgabe von sichergestelltem Wildhaar
Quelle: Kostenlose-urteile.de - Oberlandesgericht München 10-U-356614
Oberlandesgericht München 10-U-356614
08. August 2017
Jagdrechtsseminar in Langenweddingen
Dieser Lehrgang ist vorrangig für Mitglieder im Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt.
Bei noch freien Kapazitäten können sich auch Nichtmitglieder anmelden – bei Interesse einfach mal dort nachfragen.
Weidmannsheil
PDF zum Jagdrechtsseminar mit Dr. Mayer Ravenstein
08. August 2017
Breitet sich die Schweinepest auch im Saalekreis aus?
...Merseburg - Ein kilometerlanger Elektrozaun soll helfen. In der Nähe der tschechischen Stadt Zlin haben die dortigen Behörden vor kurzem einen solchen Zaun errichten lassen, um die grassierende Afrikanische Schweinepest einzudämmen. Das ist eine Virusinfektion, die für die Tiere in der Regel tödlich verläuft und nicht nur Wild-, sondern auch Hausschweine betreffen kann...
Quelle: http://www.mz-web.de/28181770 ©2017
http://www.mz-web.de/28181770
07. August 2017
An alle zur Info
Heute fand auf dem Veterinäramt Saalekreis eine Informationsveranstaltung zum Thema Umgang mit der ASP statt.
Teilnehmer waren Leiter Veterinäramt, Chefin Ordnungsamt Saalekreis, untere Jagdbehörde J. Stör, Vorsitzender Jägerschaft Saalkreis, Jägerschaft Querfurt, Jägerschaft Merseburg.
Aufgrund des neuen Vorfalls in Tschechien wurde gemeinsam über durchführbare Möglichkeiten beim Auftreten der ASP im Saalekreis beraten... anhand der Leitlinie ASP. Der LK bevorzugt Totalabschuß des SW im Umkreis von 15 km der Kernzone. Dazu wurden die Jägerschaften beauftragt bis zum 01.09. 50 Jäger zu nennen, welche innerhalb von 3 Tagen an einer Jagd teilnehmen können zum Totalabschuß vom SW unter Leitung eines Dienstleisters. Darum bitte ich ALLE uns im Ernstfall zu unterstützen! Bitte bis zum 20.08. Interessierte bei Johannes Hertema oder bei J. Stör melden.
07. August 2017
Wildschweine auf dem Vormarsch - Welche Gefahren das mit sich bringt
Beitrag aus der MZ
Dank milder Winter kamen zuletzt mehr Frischlinge durch die kalte Jahreszeit und sorgten im Saalekreis für zusätzlichen Nachwuchs. Foto: dpa
Merseburg/Querfurt - Den Jägern im Saalekreis wächst die Wildschwein-Population über den Kopf. Aufgrund des milden Klimas und reichhaltigen Nahrungsangebots kommen die Waidmänner kaum noch mit dem Schießen hinterher. "Wir haben zuletzt die größte Schwarzwildstrecke aller Zeiten erreicht", sagt Kreisjägermeister Harald Schwarz. Laut Kreisangaben wurden seit April 2016 innerhalb eines Jahres 2.211 Wildschweine erlegt. Im Vorjahreszeitraum waren es etwa 650 Tiere weniger.
Die hohe Zahl an Wildschweinen führt der Kreisjägermeister vor allem auf die klimatischen Bedingungen und die Landwirtschaft zurück. In einem milden Winter, wie man ihn in der Region zuletzt erlebt hat, würden besonders viele Frischlinge durchkommen und auch schon frühzeitig selbst wieder für Nachwuchs sorgen. Und auch Futter sei ausreichend da. Besonders beliebt sind bei Wildschweinen Raps und Mais, die bei den Landwirten im Saalekreis zuletzt deutlich öfter angebaut wurden.
Felder im Saalekreis werden größer "Auch werden die Felder größer, die Tiere finden dort Fraß und haben ihre Suhle", sagt Schwarz. "Dort können wir sie nicht schießen." Zwar seien auch die Landwirte verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, unter anderem müssten sie Schießschneisen anlegen. "Die Tiere sind ja aber nicht dumm und verstecken sich lieber mitten im Feld", erklärt Schwarz.
Die Explosion der Wildschwein-Population hat gravierende Folgen: Zum einen verursachen die Tiere auf den Feldern zum Teil erhebliche Schäden, für die unter Umständen die zuständigen Jagdpächter aufkommen müssen. Zum anderen geraten mehr und mehr auch Autofahrer in Gefahr, wenn die Wildschweine Straßen überqueren.
490 Wildunfälle im Saalekreis Allein in diesem Jahr ereigneten sich laut Polizeiangaben 490 Wildunfälle, am häufigsten krachte es im April und Mai. "Zwar gehen 70 Prozent der Unfälle auf Rehwild zurück", sagt Schwarz. "Aber die Gefahr durch Wildschweine steigt." Abschreckung mit Reflektoren, Warnanlagen oder Zäunen hilft nur kurzfristig. "Wir müssen an den Straßen aber mehr schießen", meint der Kreisjäger. Zudem warnt er vor der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest, die bereits Tschechien und Polen erreicht habe. "Greif das Virus auf Deutschland über, sind auch Nutztierbestände in Gefahr", mahnt Schwarz. (mz)
Quelle: www.mz-web.de/28127918 ©2017
07. August 2017
Tierseuchengeschehen
Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
zum beitrag des F-L-I
07. August 2017
Afrikanische Schweinepest bedrohlich nahe
Quelle: MDR - Aktuell Nachrichten
zum beitrag des MDR
07. August 2017
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
Quelle: Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt Landkreis Saalekreis
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
19. Juli 2017
Befundung von auffälligen bzw. erkrankten Füchsen
Sehr geehrte Weidgenossinnen, sehr geehrte Weidgenossen,
anliegend wieder die Liste der auffälligen/erkrankten Füchse im LK.
Jagdgebiet | Datum | Staupe | Fuchsbandwurm | Tollwut | andere |
Querfurt | 03.02.2017 | pos. | neg. | ||
Kleineichstädt | 14.02.2017 | pos. | neg. | ||
Ziegelroda | 24.02.2017 | neg. | pos. | neg. | |
Brachwitz | 28.02.2017 | pos. | neg. | Todfund | |
Friedensdorf (Waschbär) | 04.03.2017 | pos. | |||
Hohenweiden | 15.03.2017 | pos. | neg. | ||
Wettin | 16.03.2017 | pos. | neg. | ||
Lodersleben | 20.03.2017 | pos. | neg. | ||
Farnstädt | 03.04.2017 | pos. | neg. | ||
Farnstädt | 03.04.2017 | pos. | neg. | ||
Neutz-Lettewitz | 09.05.2017 | pos. | neg. | ||
Farnstädt | 22.05.2017 | pos. | neg. | ||
Landgrafroda | 22.05.2017 | pos. | neg. | ||
Gatterstädt | 22.05.2017 | pos. | neg. | ||
Kreypau | 08.06.2017 | pos. | neg. | ||
Kötzschau | 10.07.2017 | n.a. | pos. | n.a. |
Stand: 19.07.2017
19. Juli 2017
37 Wildunfälle pro Tag in Sachsen-Anhalt
Quelle: http://www.mz-web.de/27994416 ©2017
zum MZ-Artikel
18. Juli 2017
Aufhebung von Schonzeiten des Rehwildes
Sehr geehrte Weidgenossen, sehr geehrte Damen und Herren,
im folgenden Link finden Sie die Verordnung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt über die Aufhebung von Schonzeiten des Rehwildes mit der Bitte um Beachtung. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitpächter und Jagdfreunde über die verlängerten Jagdzeiten auf Schmalrehe und Rehböcke in Sachsen-Anhalt.
zum Amtsblatt des LVwA vom 18.07.2017
13. Juli 2017
Obere Jagdbehörde, Oberste Jagdbehörde
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass mit Hinweis am gestrigen Tag das Bundesministerium f. Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Länder informiert hat, dass in der Tschechischen Republik nunmehr bei 25 Wildschweinen in der Region Zlin die Afrikanische Schweinepest festgestellt wurde. Die Fundstellen liegen ca. 80 km von der österreichischen Grenze und ca. 290 km von der deutschen Grenze (Freistaat Bayern) entfernt. Eine aktuelle Risikobewertung des Friedrich Löffler Instituts zur ASP liegt unter folgendem Link vor. ASP Risikobewertung
Ich bitte um Weiterleitung an die Hegeringe. Aktuelle Informationen finden Sie unter:
www.ljv-sachsen-anhalt.de
12. Juli 2017
Afrikanische Schweinepest
Sehr geehrte Weidgenossinnen, sehr geehrte Weidgenossen,
im Anhang für alle ein Merkblatt zu Maßnahmen im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Beim Reviergang tot aufgefundenes Schwarzwild ist unverzüglich dem Veterinäramt zu melden.
Beim Aufbrechen scheinbar gesunder Stücke ist unbedingt auf Veränderungen der Organe zu achten.
Telefonische Erreichbarkeit des Veterinäramtes:
Amtstierärztin Frau Dr. Meier 03461 - 401770
Merkblatt zu ASP
10. Juli 2017
Feststellung der ASP beim Schwarzwild in Tschechien
Sehr geehrter Damen und Herren,
am 27. Juni 2017 wurde durch die tschechischen Veterinärbehörden die Feststellung von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei zwei Wildschweinen in der Region Zlin mitgeteilt.
Damit ist die ASP ein deutliches Stück näher an Deutschland herangerückt. Ich bitte Sie deshalb, die Jägerinnen und Jäger in Ihrem Zuständigkeitsbereich bzgl. ASP zu sensibilisieren. Dazu finden Sie aktuelle Informationen auf der Homepage des FLI unter folgendem Link:
Homepage des FLI
06. Juli 2017
Wildschäden ersetzen und Wolf rechtliche Auswirkungen für den Jäger
Wildschäden ersetzen
Wolf rechtliche Auswirkungen für den Jäger
04. Juli 2017
Schussabgabe vom Fahrzeug aus; sichere Hochsitzkonstruktion
Anmerkung: siehe § 19 Bundesjagdgesetz i.V.m. § 23 Landesjagdgesetz
- in Sachsen-Anhalt gibt es keine Ausnahmegenehmigung für Behinderte vom Fahrzeug aus zu schießen -
Schussabgabe vom Fahrzeug aus
Sichere Hochsitzkonstruktion
30. Juni 2017
Annahme von Trichinenproben
Landkreis Saalekreis | Geschäftszeiten: |
Dezernat I | Mo.: 8:00 - 12:00 Uhr |
Bürgerinformation der Nebenstelle Halle Di.: | 8:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 18:00 Uhr |
Hansering 19, Zimmer 32 Mi.: | 8:00 - 12:00 Uhr |
06108 Halle (Saale) Do.: | 8:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 15:00 Uhr |
Telefon: 0345 2043-201 oder 202 Telefax: 0345 2043-380 E-Mail: buergerservice(at)saalekreis.de |
Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr |
30. Juni 2017
Untersuchung von Trichinenproben
Landkreis Saalekreis
Dezernat II - Bürgerservice
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA)
Oberaltenburg 4b
06217 Merseburg
Telefon: 03461 40-1771
Telefax: 03461 40-1799
E-Mail: veterinaeramt(at)saalekreis.de
Untersuchungszeiten:
Montag: | Ansatz 13:00 Uhr | verfügbar: 17:00 Uhr |
Mittwoch: | Ansatz 13:00 Uhr | verfügbar: 17:00 Uhr |
Freitag: | Ansatz 10:30 Uhr | verfügbar: 15:00 Uhr |
(Abgabe der Trichinenproben nur bis Donnerstag 11:00 Uhr in der Bürgerinformation möglich, eine Abgabe kann freitags direkt im VLÜA in Merseburg, Oberaltenburg 4b bis 10:30 Uhr erfolgen)
Hinweis:
Um eine sichere Untersuchung mittels Verdauungsmethode zu gewährleisten, ist ein Probengewicht von mindestens 50 g erforderlich. Die Probe muss aus der Unterarmmuskulatur und aus beiden Zwerchfellpfeilern oder Zungenmuskulatur bestehen. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bittet daher, dass die Jäger 50 g aus beiden Muskelteilen abgeben, gegebenenfalls wäre es notwendig, noch eine Zweitprobe abzugeben.
Merkblatt Trichinenprobenentnahme
11. Jägerfest 2017
Vom Wildbret zum Jägerlatein
am 25. Juni 2017 ab 11.00 Uhr
mit buntem Programm für Jäger, Nichtjäger, Groß und Klein
- Jagdhornbläser Korps Kloschwitz
- Spezialitäten aus Wald, See und vom Backblech
- weitere Aussteller und vieles mehr
07. Juni 2017
Bundesrat stimmt für neues Waffenrecht
Die Bundesregierung will die Menge illegaler Waffen und Munition in Deutschland reduzieren. Eine einjährige Strafverzichtsregelung soll zur freiwilligen Abgabe nicht registrierter Waffen führen. Außerdem werden die Anforderungen an die sichere Aufbewahrung von Waffen verschärft und der Vollzug soll verbessert werden. Diesen Regelungen hat am 02.06.2017 der Bundesrat zugestimmt.
Befristete Strafverzichtsregel als Anreiz
Das Gesetz sieht eine sogenannte Strafverzichtsregelung für den illegalen Besitz von Waffen und Munition vor. Sie ist auf ein Jahr befristet. Durch diese Amnestie werde ein Anreiz geschaffen, Waffen und Munition einer zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle zu überlassen.
Sichere Aufbewahrung
Gleichzeitig hebe das neue Gesetz die Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung von Waffen und Munition an. Das Ziel: weniger Waffen sollen abhanden kommen. Es soll aber eine Besitzstandsregelung gelten: Waffenbesitzer dürfen ihre vorhandenen Sicherheitsbehälter uneingeschränkt weiternutzen.
Effektiverer Vollzug
Weitere Regelungen greifen Anregungen der Waffenbehörden in den Bundesländern auf. Dadurch solle der Vollzug des Waffenrechts effektiver werden. Das habe positive Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit, so der Bundesrat abschließend.
Weiterführende Links zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs.: 18/11239) finden Sie als pdf-Datei auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags.
Aus dem Nachrichtenarchiv
- Bundestag beschließt Reform des Waffenrechts, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 19.05.2017, becklink 2006707
- Waffenrechtsreform: Befristete Amnestie für illegalen Waffenbesitz vorgesehen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 01.03.2017, becklink 2005897
- Neues Waffenrecht beschlossen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 25.01.2017, becklink 2005565
23. Mai 2017
Waffen-, Jagd- und Fischereibehörde geschlossen
Sehr geehrte Weidgenossinnen, sehr geehrte Weidgenossen,
Sehr geehrte Damen und Herren,
wegen Umzug sind die Waffen-, Jagd- und Fischereibehörden des Landkreises Saalekreis für den Zeitraum vom 29.05.2017 bis 02.06.2017 geschlossen.
Ab Dienstag, den 06. Juni 2017, sind dann die Behörden über die bekannten Telefonnummern und zu den gewohnten Sprechzeiten, im Erdgeschoss, Domplatz 2, in Merseburg, wieder zu erreichen.
Jahreshaupt- und Wahlversammlung der Jägerschaft Saalkreis e.V.
am 31.03.2017 um 19.00 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus in Steuden, Rosa-Luxemburg-Platz, unsere Jahreshaupt- und Wahlversammlung statt.
Tagesordnung
- Begrüßung durch unsere Bläsergruppe, Eröffnung durch den Vorsitzenden, Vorstellung der Gäste, des Präsidiums und des Versammlungsleiters
- Schweigeminute für unsere im letzten Jagdjahr verstorbenen Weidgenossen
- Rechenschaftsbericht des Vorstandes
- Kassenbericht und Bericht der Revisionskommission
- Auszeichnung verdienter Weidgenossen
- Grußwort vom Präsidium des LJV
- Berichte der Kommissionen
- Tagungspause (30 min)
- Verschiedenes und Diskussion
- Entlastung des alten Vorstandes
- Vorschläge und Wahl der Wahlkommission
- Vorschläge der Kandidaten zur Wahl in den Vorstand
- Abstimmung zur Wahl
- Abstimmung zur Wahl
- Wahl des Vorstandes
- Konstituierung des neuen Vorstandes und Schlusswort des neuen Vorsitzenden
20. März 2017
Eine Übersicht der bisher eingesandten Todfunde von Wildgeflügel/Wildvögeln
Sehr geehrte Weidgenossinnen, sehr geehrte Weidgenossen,
anliegend wieder die Liste der bisher eingesandten Todfunde von Wildgeflügel/Wildvögeln
Liste der Befunde
07. März 2017
Aktuelle Informationen um das Thema WOLF
Hier haben wir für euch Zwei Interessante Link zusammen getragen zum Thema Wolf:
>> Ausrottung des Wolfes war früher Staatsangelegenheit
>> Wolfriss nicht bewiesen-kein Anspruch auf Schadensersatz
Wichtige Informationen zur Sozialwahl 2017
Dokumente zum Download
>> PM Sozialwahl Beschwerde
>> Hinweise zur Sozialwahl 2017
>> WJ Sachsen-Anhalt Inhalt
Bitte alle Revierinhaber informieren!
Der DJV tritt im Mai 2017 bei der Sozialwahl mit einer eigenen Liste an, um Jägerinteressen in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft besser zu vertreten. Wir können damit zwar die Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft nicht beseitigen, aber wir können für eine bessere Vertretung unserer Interessen in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sorgen:
- Mehr Transparenz!
- Bessere Präventionsleitungen für Jäger!
- Mehr Klarheit darüber, wer versichert ist!
- Gerechtere Beiträge!
Wichtiger Hinweis zum Verfahren:
- Die Wahl findet im Mai 2017 als Briefwahl statt.
- Vorher als Wahlberechtigter registrieren: Die SVLFG verschickt voraussichtlich ab Mitte Februar Fragebögen an alle Revierinhaber, um festzustellen, wer dort alles wahlberechtigt ist. Diese müssen innerhalb der gesetzten Frist zurückgeschickt werden.
- Auf dieser Grundlage wird das Wählerverzeichnis erstellt. Also nur wer auch antwortet darf auch wählen!
- Wir müssen unsere Mitglieder mobilisieren, sich an der Wahl zu beteiligen, nur so können wir unsere Interessen auch durchsetzen! Bitte sprechen Sie alle Revierinhaber darauf an, damit niemand die Frist versäumt und deswegen nicht wählen kann!
"Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp" statt "Liste Jagd"!
- Die Liste wurde lediglich als "Freie Liste" zugelassen. Damit ist das eigentlich vorgesehen Kennwort "Jagd" nicht möglich. Die Liste heißt "Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp"
Verfolgen Sie bitte die aktuellen Informationen im Internet unter www.jagdverband.de
Muttertierschutz beim Rotwild
Liebe Mitstreiter,
anbei ein wichtiger Artikel zum Muttertierschutz von Dr. Petrak und Dr. Heider im Niedersächsischen Jäger, den ich eben vom Bundesverband Deutscher Berufsjäger erhalten habe.
Dokumente zum Download
>> Artikel aus dem Niedersächsischen Jäger
Termine für das Kalender-/Jagdjahr 2017
Altbewertes und Neuerungen 2017
Sehr geehrte Weidgenossinnen, sehr geehrte Weidgenossen,
das Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt gibt den Jagdbehörden die Möglichkeit, auf die Vorlage der Abschusspläne für Rehwild im Amt zu verzichten. In Absprache mit dem Kreisjägermeister und dem Jagdbeirat machen wir im Saalekreis von dieser Möglichkeit im Jagdjahr 2017/18 Gebrauch.
Das entbindet Sie aber nicht von der Erstellung eines Abschussplanes und der Abstimmung mit der Jagdgenossenschaft. Der Abschussplan für Rehwild muss, von allen Beteiligten unterschrieben, bei den Jagdgenossenschaften vorliegen und bei Bedarf jeder zeit vorgelegt werden können.
Für die Reviere mit Dam- und Rotwild sind diese Wildarten entsprechend der Vorjahre zu planen. Zwingend erforderlich sind die Unterschrift aller Beteiligten (Revierinhaber oder Bevollmächtigter und auf Seiten der Verpächter alje gewählten Jagdgenossenschafts-Vorstandsmitglieder) Die Abschusspläne sind bis zum 03.04.2017 im Amt einzureichen.
Bei der Streckenliste wird entsprechend der Altersklassifizierung abgerechnet und bis spätestens 03.04.2017 bei der Jagdbehörde eingereicht.
Den beiliegenden Wildtiererfassungsbogen senden Sie bitte ebenfalls bis spätestens 03.04.2017 meinem Amt zu. Ich werde die zusammen gefassten Unterlagen an den Landesjageverband e.V. weiter leiten.
Oben genannte Unterlagen können, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, eingescannt werden und per E-Mail an o.g. E-Mail Adresse gesandt werden.
Einen entsprechenden Nachweis über eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung legen Sie der Jagdbehörde bis spätestens 31.03.2017 vor. Die Jagdscheininhaber, die über den Landesjagdverband e.V. versichert sind, zahlen den Jahresbeitrag bitte pünktlich bis zum von der Jägerschaft vorgegebenen Termin. Die verantwortlichen Schatzmeister der Jägerschaften werden verpflichtet, dem Amt die Mitglieder, die die Jagdhaftpflicht entrichtet haben, in der ersten Aprilwoche 2017 dem Amt zuzuarbeiten.
Bitte kontrollieren Sie Ihre Jagdscheine auf Gültigkeit. Eine Verlängerung der Jagdscheine muss bis spätestens 31.03.2017 vorgenommen werden. Die bekannten Sprechzeiten (Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr und Donnerstag von 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr) bitte ich zu beachten. Eine Vorsprache außerhalb der Sprechzeiten ist bitte telefonisch abzustimmen.
Formulare können online abgefordert werden.
Zusammenfassung der Termine 2017
- * Abgabe Abschusspläne Rotwild und Damwild - Jagdjahr 2017
* Abgabe Streckenliste - Jagdjahr 2016
* Abgabe Wilderfassungsbogen
bis spätestens 03.04.2017 - * Nachweis Jagdhaftpflichtversicherung für das Jagdjahr 2017
* Verlängerung Jagdschein
bis spätestens 31.03.2017
Termine 2017 für alle Revier- und Jagdscheininhaber
Monat März |
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Monat April |
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Monat September |
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