Jagdhunde
Erste-Hilfe-Seminar "Hund"
Unseren Vierbeinern kann auf der Jagd auch so einiges zustoßen. Um Ihnen bei Verletzungen auch schnell helfen zu können, ist es sicher gut zu wissen wie wir wann am besten helfen. Vor diesem Hintergrund bietet unsere Obfrau für das Hundewesen, Tina Patz, diesen Tageskurs an.
Wir bitten darum, keine eigenen Hunde zur praktischen Vorführung an Hunden mitzubringen.
Aktualisierung der Übersicht zum Jagdhundebestand der Jägerschaft Saalkreis e.V.
Für die Erstellung eines Übungs- und Ausbildungsangebotes wäre interessant zu wissen, welche Hunde in welcher Zahlenstärke in der Jägerschaft geführt werden. Zur Ermittlung des aktuellen Standes bitten wir alle Hundeführer, das folgende Formular auszufüllen uns an den Vorstand zu schicken. Vielen Dank!
Fragebogen Jagdhund herunterladen
Hundewesen, Erlass zur Prüfung an der lebenden Ente
PDF-Datei herunterladen
Allgemeines
Meldungen zu allen Veranstaltungen bitte an den Vorstand.
Nennungen nur schriftlich im Formblatt 1 (maschinenschriftlich ausgefüllt, unterschrieben und mit Kopie der Ahnentafel) mit beigelegtem Nenngeld z.B. als Verrechnungsscheck.
Nenngeld ist Reuegeld.
Übernachtungswünsche können berücksichtigt werden.
Genauere Information nach eingegangener Meldung.
Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil
Gerd Jahn (LG-Obmann Mitteldeutschland)
Anmeldung der Jagdhunde
Die Anmeldung der im Besitz befindlichen bzw. neu angeschafften Jagdhunde direkt beim LJV ist für unsere Jagdhundeführer mittlerweile zur Selbstverständlichkeit geworden. Trotzdem sei hier nochmals auf diese Notwendigkeit verwiesen. Als Bestätigung für eine erfolgte Anmeldung erhält der Hundebesitzer von der LJV-Geschäftsstelle die gelbe Prüfungsnachweiskarte zugeschickt.
Hundehalterhaftpflichtversicherung
Für jedes über den LJV versicherte Verbandsmitglied sind entsprechend den Versicherungsbedingungen der Jagdhaftpflichtversicherung automatisch zwei Jagdhunde mitversichert. Befinden sich mehr als zwei Jagdhunde im Besitz des versicherten Jägers, gelten die beiden am längsten im Besitz befindlichen Jagdhunde als mitversichert. Diese Mitversicherung erstreckt sich auf die ganz wichtige Hundehalterhaftpflicht. Das heißt, es sind für die jeweils mitversicherten Jagdhunde alle Schäden versichert, die ein Hund gegenüber Dritten anrichtet. Das gilt sowohl für Schäden, die der Hund im Jagdbetrieb anrichtet, als auch für Schäden, die der Hund im sonstigen privaten Umfeld verursacht. Beispiel für Schäden im Jagdbetrieb: der Hund gerät beim stöbern auf eine Straße und verursacht einen Verkehrsunfall mit Schäden an einem Pkw. Schäden im privaten Bereich: Der Hund zerkaut die Schuhe eines Freundes der bei Ihnen zu Besuch ist. Grundsätzlich gilt für die Hundehalterhaftpflichtversicherung, dass der Hund bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats als in der Ausbildung befindlich ohne weitere Bedingungen und ohne Nachweis von Brauchbarkeitsprüfungen mitversichert ist. Nach Vollendung des 36. Lebensmonats muss der Hundebesitzer für seinen Hund einen Brauchbarkeitsnachweis erbringen. Das heißt, der Hund muss eine rassespezifische Leistungsprüfung oder eine Brauchbarkeitsprüfung nach den Ordnungen der Länder abgelegt haben, mit der ihm für eine oder mehrere jagdliche Fachgruppen definitiv eine Brauchbarkeit bescheinigt wird.
Ganz ausdrücklich sei darauf verwiesen, dass Jugend- bzw. Anlagenprüfungen nicht zu einer Brauchbarkeit führen, ebenso nicht so genannte Naturleistungszeichen. So ist z. B. ein Spurlaut- oder Sichtlautnachweis keine Prüfung, sondern der Nachweis einer vererbten bzw. vorhandenen Anlage. Gleiches gilt auch für Wasserfreude, Spurwille oder Nasenleistung. Naturleistungszeichen für sich allein, also ohne vorangegangene Leistungs- oder Brauchbarkeitsprüfung in der jeweiligen Fachgruppe zählen ebenfalls nicht als Brauchbarkeitsnachweis.
(Quelle: LJV Sachsen-Anhalt)
Steuerbefreiung für Jagdgebrauchshunde