Jahresarchiv 2018
Archiv
08. Oktober 2018
Ordentliche Mitgliederversammlung mit Wahlwiederholung
Die Jägerschaft Saalkreis lädt alle Mitglieder zur Mitgliederversammlung mit Wahlwiederholung am 09.11.2018 um 19.00 Uhr herzlich ein.
Ort: "Cafe Saalekiez", Saaleweg 8, 06193 Wettin-Löbejün OT Brachwitz
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der ordentlichen Ladung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Bericht über den Stand der Aufarbeitung der Unterlagen der Jägerschaft Saalkreis e.V.
- Wahlwiederholung der Wahl des stellv. Vorsitzenden wegen eines Formfehlers
- Vorstellung des Konzeptes zur Jagdschule der Jägerschaft Saalkreis e.V.
- Beschluss zur Umsetzung des Konzeptes und Fortführung einer Jagdschule
- Information über Änderung zur Erhebung des Beitrages zur Jagdhaftpflicht und des Mitgliederbeitrages
- Sonstiges
31. Mai 2018
12. Jägerfest der Jägerschaft Saalkreis e.V.
am 01.07.2018 ab 11.00 Uhr mit buntem Programm für Jäger, Nichtjäger, Groß und Klein
Ort: Heimatmuseum Zappendorf
22. Mai 2018
Wahlversammlung der Jägerschaft Saalkreis e.V.
Die Jägerschaft Saalkreis lädt alle Mitglieder zur Wahlversammlung am 29. Juni 2018 um 19:00 Uhr herzlich ein.
Ort: Waldbühne(Festzelt), Eisdorferstraße 25, 06193 Wettin-Löbejün OT Wettin
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der ordentlichen Ladung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Bericht über Stand der Aufarbeitung von Rechnungsunterlagen
- Neuwahl des Vorstandes: 1. Vorsitzender, Stellvertreter des Vorsitzenden, Schatzmeister und Schriftführer
- Wahl der Kassenprüfer
- Diskussion- Beschluss über Fortführung der Jagdschule
- Sonstiges
Der Vorstand
10. April 2018
Jahreshauptversammlung Jägerschaft Saalkreis
Die Jägerschaft Saalkreis lädt alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am 27. April 2018, um 19:00 Uhr recht herzlich ein. Die Veranstaltung findet im Festzelt der Gasstätte "Zur Waldbühne" in, 06193 Wettin-Löbejün OT Wettin, Eisdorferstraße 25 statt.
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Feststellung der Tagesordnungspunkte
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Bericht des Vorsitzenden zum Jagdjahr (Geschäftsjahr) 2017/2018
- Bericht Schatzmeister zum Jahresergebnis 2017/2018 und Ausführungen zum Haushaltsjahr 2018/2019
- Aussprache
- Beschluss Entlastung Vorstand für das Jagdjahr (Geschäftsjahr) 2017/2018
- Wahl eines neuen Schriftführers
- Beratung und Beschluss Satzung Neufassung
- Sonstiges
Der Vorstand
05. April 2018
Afrikanische Schweinepest (ASP): BMEL bittet um Wachsamkeit und Vorbeugung
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) tritt seit 2014 in den baltischen Staaten und in Polen auf. In den an die baltischen Staaten und Polen angrenzenden Ländern Ukraine, Weißrussland und Russland kommt die Seuche seit Längerem gehäuft vor und verbreitet sich von dort.
Seit dem 21. Juni 2017 wurde ASP bei Wildschweinen erstmals auch in der Tschechischen Republik festgestellt. Am 31. Juli 2017 wurde ASP bei Hausschweinen erstmals auch in Rumänien festgestellt.
Es besteht stets die Gefahr, dass die Seuche aufgrund des hohen Infektionsdruckes in weitere Länder der EU verschleppt wird. Eine Einschleppung der ASP nach Deutschland würde neben den Auswirkungen für die Tiere auch schwere wirtschaftliche Folgen mit sich bringen. Kritisch wäre eine Einschleppung in die Wildschweinepopulation, da hier die Möglichkeiten einer Seuchenbekämpfung begrenzt sind.
Original Beitrag
03. April 2018
Befundübersicht Fuchs/Waschbär 2017
Sehr geehrte Weidgenossinnen,
Sehr geehrte Weidgenossen,
anliegend die Zusammenfassung 2017 der untersuchten Füchse und Waschbären im Landkreis.
Es können/sollten weiterhin Füchse und Waschbären im Rahmen des Monitorings zur Untersuchung beim Veterinäramt abgegeben werden.
Befundübersicht als PDF
23. Februar 2018
ASP: Bundesregierung erlaubt ganzjährige Schwarzwildjagd
Nach einigen Bundesländern hat nun auch die Bundesregierung auf die drohende Afrikanische Schweinepest reagiert und eine Verordnung verabschiedet.
Das Bundeskabinett hat sich heute mit einer Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten beschäftigt. Die Ergebnisse der Sitzung wurden nun veröffentlicht. Darin werden Maßnahmen im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgelegt. Unter anderem dürfen keine Schweine und kein frisches Schweinefleisch mehr in das oder aus dem betroffenen Gebiet transportiert werden. Auch Gras, Heu und Stroh, die in gefährdeten Gebieten gewonnen wurde dürfen nicht für Schweine verwendet werden.
Ganzjährige Bejagung von Wildschweinen
"Darüber hinaus ist künftig eine ganzjährige Bejagung von Wildschweinen zulässig. Die durch milde Winter erheblich angewachsenen Wildschweinbestände sollen ausgedünnt und so das Risiko eines Einschleppens der ASP vermindert werden", so die Regierung weiter. Auf Nachfrage der Redaktion erklärte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: "Damit gilt für alle Altersklassen und Geschlechter eine ganzjährige Jagdzeit. Lediglich der Elterntierschutz ist zu beachten."
Original Beitrag
19. Februar 2018
Satzungsentwurf zur Ansicht
Weiterhin liegt dieser Satzungsentwurf in der Jagdschule (Teutschenthal OT Dornstedt, Asendorfer Str 07) ab Samstag den 24.02. 2018 bis 21.04.2018 immer samstags in der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr zur Einsicht aus.
Satzungsentwurf der Jägerschaft
05. Februar 2018
Erläuterungen zum Umgang mit Schwarzwild nach Tupferentnahme
Sehr geehrte Weidgenossinnen, sehr geehrte Weidgenossen,
auf Bitten des Veterinäramtes, Frau Dr. Meier, gebe ich Ihnen die nachstehenden Erläuterungen zum Umgang mit Schwarzwild nach Tupferentnahme hiermit zur Kenntnis und Beachtung.
Erläuterungen ansehen
Sie als Jagdausübungsberechtigte wurden aufgefordert, bei verendetem oder verunfalltem Schwarzwild sowie bei solchem Schwarzwild, das vor dem Erlegen Anzeichen einer Erkrankung oder nach dem Eröffnen bedenkliche Merkmale zeigt, eine Tupferprobe zu entnehmen und für eine Untersuchung auf Afrikanisches Schweinepest-Virus einzusenden. Dafür ist eine Prämienzahlung durch das Land Sachsen-Anhalt für jeweils eine untersuchungsfähige Probe des jeweiligen Tieres vorgesehen.
Mit dem Tierkörper sollte folgendermaßen verfahren werden:
- Nach der Entnahme der Tupferprobe Fundort und Tierkörper möglichst kennzeichnen, Tierkörper abdecken und möglichst nicht fortbewegen, bis das Ergebnis der Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest vorliegt. Das wird nach Ankunft der Probe im Labor innerhalb von drei Werktagen der Fall sein.
- Kann der Tierkörper auch in abgedecktem Zustand nicht am Fundort verbleiben, z.B. wenn er am Rand einer Straße oder eines Weges liegt, soll er nur so weit bewegt werden, wie unbedingt erforderlich ist.
- Die Geokoordinaten des eigentlichen Fundortes sind im Untersuchungsauftrag anzugeben, alternativ eine genaue und eindeutige Beschreibung des Fundortes.
- Die Befundergebnisse werden über das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Saalekreises zur Verfügung gestellt oder können dort erfragt werden. Die Übermittlung vom Labor direkt an die Jäger ist nicht möglich.
- Bei negativem Befund kann der Tierkörper weidgerecht entsorgt werden.
- Bei positivem Befund werden durch die Veterinärbehörde Maßnahmen gemäß der Schweinepestverordnung ergriffen. U.a. ordnet die Veterinärbehörde im gefährdeten Bezirk die unschädliche Beseitigung der genannten Stücke über den für Sachsen-Anhalt zugelassenen Verarbeitungsbetrieb SecAnim sowie die Durchführung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durch Personen, die mit Wildschweinen in Berührung gekommen sind, an.
Das Virus kann auch über virusbehaftete Materialien (Stiefel, Autoreifen, Transportwannen oder -gitter, ...) übertragen und in die Hausschweinepopulation (ggfs. in die eigene Schweinehaltung!) eingetragen werden.
Beachten Sie bitte, insbesondere als Schweinehalter folgende Vorsorgemaßnahmen:
- eine Schweinehaltung niemals mit Jagdkleidung /-ausrüstung betreten
- Jagdhund vom Schweinestall fernhalten
- Schwarzwild niemals auf dem Betrieb aufbrechen
- Kontakt von Hausschweinen zu Blut bzw. blutverunreinigten Gegenständen strikt vermeiden
- Besondere Vorsicht beim Aufbrechen, Zerwirken sowie Entsorgung nicht verwertbarer Reste walten lassen
- Jede mit Fieber einhergehende Erkrankung von Hausschweinen umgehend abklären lassen
- Speise- und Küchenabfälle nicht an Wildschweine verfüttern - es ist verboten!
- Direkten Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen strikt unterbinden --> sichere Zäune, für Wildschweine unzugängliche Lagerung von Futter und Einstreu, Freilandhaltungen besonders sichern!
Quelle: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Generell gilt, dass Kleidung nach Kontakt zu toten Wildschweinen zu wechseln ist und mindestens bei 40 Grad Celsius mit Waschpulver zu waschen ist. Schuhwerk sollte gereinigt und desinfiziert werden.
Sollten Sie dazu noch Fragen haben wenden Sie sich bitte gleich an das Veterinäramt.
25. Januar 2018
Tourenplan sowie Untersuchungsantrag für Proben zum Wildschweinmonitoring
Sehr geehrte Weidgenossinnen, sehr geehrte Weidgenossen,
anbei eine Info vom Veterinäramt mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung. In den nächsten Tagen soll nach Angaben des Veterinäramtes entsprechendes Probeentnahmematerial in den Bürgerbüros in Halle und Querfurt erhältlich sein.
Link zu den "Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) für Jägerinnen und Jäger" auf der Homepage des LAV:
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
In dem Dokument sind die Seiten zum Tourenplan sowie zum Untersuchungsantrag für Proben zum Wildschweinmonitoring verlinkt.
19. Januar 2018
Kompaktkurs
Die beruflichen und familiären Verpflichtungen vieler jagd- und naturbegeisterter Menschen lassen eine kontinuierliche Teilnahme an Vorbereitungskursen für die Jägerprüfung nicht zu. Damit auch Sie Ihren Traum vom Jagdschein verwirklichen können, bietet die Jagdschule der Jägerschaft Saalkreis erstmalig einen Kompaktkurs zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung mit abschließender Prüfung an.
Kompetente Ausbilder bereiten die Teilnehmer auf alle Teile der Jägerprüfung vor.
Der Kurs würde im Zeitraum vom 11.05. bis 20.05.2018 in unserer Jagdschule statt finden.
18. Januar 2018
Tierseuchenbekämpfung: Erlass des MULE Afrikanische Schweinepest Prämien für Jagdausübungsberechtigte
aktuelle Informationen des Veterinäramtes.
Hier alle wichtigen Dokumente zum Download:
17. Januar 2018
Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest
(Langenweddingen, 17. Januar 2018) Der Landesjagdverband und der Bauernverband Sachsen-Anhalt halten ein umfangreiches Maßnahmenpaket für die aus Ostereuropa näherkommende Afrikanische Schweinepest für notwendig. Bei Ausbruch der von Wild- auf Hausschweine übertragbaren, für Menschen ungefährlichen, Afrikanischen Schweinepest (ASP) drohen Schweinehaltungen sowie Schlacht- und fleischverarbeitenden Betrieben im Land existenzielle wirtschaftliche Folgen. Um das Risiko der Übertragbarkeit zu senken ist die Reduzierung der Schwarzwildbestände eine ganz entscheidende Maßnahme, die schon jetzt präventiv zum Einsatz kommen muss. Wir sehen das Land Sachsen-Anhalt in der Verantwortung der Seuchenabwehr und dafür notwendige Maßnahmen sind:
- Die sofortige Übernahme der Trichinenuntersuchungsgebühr durch das Land Sachsen-Anhalt analog des Beispiels von Sachsen (oder die Landkreise), um vor allem die Bejagung von Frischlingen zu fördern. Aufgrund ihrer geringen Vitalität gelten Frischlinge als die anfälligste Altersklasse gegenüber Krankheiten. Zudem tragen Frischlingsbachen ab dem Alter von sechs Monaten bereits zum Anwachsen der Population bei.
- Die Entschädigung der Landwirte für die Einrichtung von Bejagungsschneisen und Früherntemaßnahmen. Es ist künftig anzustreben, dass ähnlich wie in Bayern und Brandenburg Bejagungsschneisen im Maisanbau von vornherein angelegt werden und unproblematisch mit beantragt sowie ohne weiteren Kontrollaufwand nachgewiesen werden können.
- Die Aufhebung von Einschränkungen der Schwarzwildjagd in Schutzgebieten. In diesen Gebieten liegen die Schwarzwildbestände zum Teil weit über dem Landesdurchschnitt und stellen ein erhebliches Gefährdungspotential dar.
- Die Erlaubnis des Einsatzes von Nachtzielgeräten und künstlichen Lichtquellen als Präventionsmaßnahme.
- Die Befreiung der Jäger vom Standgeld und die Einführung von Hundeführerprämien für Bewegungsjagden in Landes- und Bundesforsten.
- Zur Erhöhung der Frischlingsstrecke und als Anerkennung der Jagdbeteiligten sollten auf Flächen des Landes- und des Bundesforstes Frischlinge mit einem Gewicht von bis zu 20 Kilogramm (aufgebrochen) kostenfrei an die Erleger oder Jagdhelfer abgegeben werden.
Beide Verbände verweisen auf die dramatischen Folgen im Seuchenfall. Allein in Sachsen-Anhalt wären 210 Betriebe mit rund 1,18 Mio. Schweinen vom Verlust ihres Tierbestands oder von drastischen Handels- und Verbringungssperren bedroht. Wir sehen zudem die Notwendigkeit, dass eine bessere Sensibilisierung der Verbraucher über die Verbreitungswege der ASP seitens der Landesregierung umzusetzen ist.
Auch die fleischverarbeitenden Betriebe wären von starken Umsatzeinbrüchen betroffen. Deutschlandweit werden ca. 59 Mio. Schweine jährlich in 4.177 Schlachtbetrieben geschlachtet. In der gesamten Schlacht- und Fleischindustrie sind ca. 114.000 Mitarbeiter beschäftigt.
Weitere Informationen zur ASP finden Sie auf:
http://www.ljv-sachsen-anhalt.de
15. Januar 2018
Termine 2018 - an alle Revier- und Jagdscheininhaber
Sehr geehrte Weidgenossinnen, sehr geehrte Weidgenossen,
um Beachtung anliegender Termine wird gebeten.
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bis 15.02.2018
Kormoranliste an Obere Naturschutzbehörde Wenn in Ihrem Revier im zurückliegenden Jagdjahr Kormorane erlegt wurden, ist die "Kormoranliste" an die Obere Naturschutzbehörde zu senden.
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bis 29.03.2018
Abschusspläne für Rot-, Dam- und Rehwild NUR mit Unterschriften aller beteiligten Parteien im Amt abgeben! (Siehe Schreiben an die Ansprechpartner).
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bis 31.03.2018
Beachtung auslaufender Jagdpachtverträge Jagdgenossenschaften und Jagpächter wurden mit einem gesonderten Schreiben im Oktober 2017 erinnert.
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bis 31.03.2018
Jagdscheinverlängerung und Nachweis Jagdhaftpflichtversicherung
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bis spätestens 04.04.2018
Zuarbeit durch die Jägerschaften Merseburg, Querfurt + Saalkreis e.V. über die Jagdhaftpflichtversicherung des Jagdjahres 2018/19 ihrer Mitglieder
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bis 15.04.2018 Streckenliste + Wildtiererfassung
Termine 2018
09. Januar 2018
Drohende Milliardenschäden - Afrikanische Schweinepest kommt näher
Es gibt weder Medikamente noch eine Impfung: Von Osteuropa breitet sich die Afrikanische Schweinepest aus. Bauern warnen vor einem "katastrophalen Szenario", für abgeschossene Wildschweine gibt es Jagdprämien.
Die Angst vor einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland wächst. "Die Seuche kommt näher", sagte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, der "Süddeutschen Zeitung". Die Erreger breiten sich seit einigen Jahren über Russland und das Baltikum in Richtung Westeuropa aus.
Quelle: Spiegel Online | Drohende Milliardenschäden - Afrikanische Schweinepest kommt näher
Beitrag aus Spiegel Online
08. Januar 2018
Bauern befürchten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest
Sollte die Seuche Deutschland erreichen, wäre es katastrophal für Schweinezüchter, denn ein Gegenmittel gibt es nicht. Ausbrüche gibt es bereits in Tschechien und Polen.
Bauern befürchten einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland. "Die Seuche kommt näher", sagte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, der Süddeutschen Zeitung. Die Tierseuche breitet sich seit einigen Jahren über Russland und das Baltikum in Richtung Westeuropa aus.
Quelle: die Zeit-Online | Schweinepest: Landwirten droht Milliarden-Schaden
Beitrag aus Zeit.de
07. Januar 2018
Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten bei der Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest
Lt. Mitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ist am 22. Januar 2014 in der Republik Litauen die Afrikanische Schweinepest bei Schwarzwild amtlich festgestellt worden. Damit ist erstmalig der Nachweis dieser gefährlichen Tierseuche in der Europäischen Union erfolgt.
Auffinden von Fallwild beim Schwarzwild mit unklarer Todesursache unverzüglich dem jeweils zuständigen Veterinäramt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu melden bzw. verdächtige Organe (v. a. Lymphknoten, Milz, Lunge, Niere) von erlegtem Schwarzwild amtlich abklären zu lassen.
Aus diesem Anlaß werden im Rahmen der Früherkennung von Wildseuchen die Revierinhaber eines jeden Jagdbezirks in Sachsen-Anhalt aufgefordert, das Ich bitte Sie, dafür Sorge zu tragen, daß die Jagdaus übungsberechtigten durch die Jagdbehörden entsprechend informiert werden.
Erlass - PDF
Quelle: Jägerpost entnommen aus dem Mitteilungsblatt Nr. 1/2018 "Wir Jäger in Sachsen-Anhalt"
05. Januar 2018
Neues Jahr - Neue Produkte
Waidmannsheil liebe Leser!
2018 hat gerade begonnen und wir möchten den Jahresbeginn nutzen, einige unserer neuen Produkte vorzustellen.
Falls Sie Ideen für neue Produkte im
DJV-Shop haben, senden Sie uns gerne eine Nachricht an info(at)djv-service.de oder nutzen Sie das
Kontakt-Formular im Online-Shop.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in 2018 und Waidmannsheil,
Ihr DJV-Service Team
Wir haben unseren Shop mit ein paar Schmuckstücken aufgehübscht!
Seit 2018 haben wir ein ausgewähltes Schmucksortiment in unseren
Shop aufgenommen. Viele dieser Schmuckstücke sind in alt- sowie hellsilber erhältlich.
Begehrtes Lebensmittel: Wildbret
Fleisch von Wildschwein, Reh, Rot- und Damwild ist nach wie vor ein geschätztes Lebensmittel: Knapp 26.800 Tonnen Wildbret verspeisten die Deutschen im letzten Jagdjahr.
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Vom Schuss bis zum küchenfertigen Lebensmittel
DJV veröffentlicht Videoserie zur Wildbrethygiene in der Praxis. Fachleute geben Tipps zum korrekten Umgang mit dem Lebensmittel Wild. Das erste Video widmet sich bedenklichen Merkmalen beim Schwarzwild.
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04. Januar 2018
Wildunfall: Unfallverursacher ist nicht zur Erstattung von Kosten für Beseitigung und Entsorgung von verendeten Rehen und Wildschweinen verpflichtet
Im Straßenraum liegen gebliebene Reh bzw. Wildschwein führt nicht zur Verunreinigung der Straße im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Verursacher eines Wildunfalls nicht verpflichtet ist, der Straßenbaubehörde die Kosten für die Beseitigung und Entsorgung von verendeten Rehen und Wildschweinen zu erstatten.
Quelle:
www.kostenlose-urteile.de